Justiz Zuger Gericht spricht Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei

rl, sda

28.4.2023 - 16:09

Das Obergericht musste klären, ob der beschuldigte Arzt fahrlässig den Blutdruck einer Patientin nicht gemessen hat. (Symbolbild)
Das Obergericht musste klären, ob der beschuldigte Arzt fahrlässig den Blutdruck einer Patientin nicht gemessen hat. (Symbolbild)
Keystone

Das Zuger Obergericht hat einen Hausarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Arzt hätte zwar eine Patientin auf einen möglichen Herzinfarkt untersuchen müssen, es sei aber fraglich, ob er damit den Tod der Frau verhindert hätte, heisst es in dem am Freitag publizierten Urteil.

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Der Todesfall, den das Zuger Obergericht am 3. April verhandelte, ereignete sich im Januar 2019. Eine 66 Jahre alte Patientin suchte ihren langjährigen Hausarzt wegen eines Drucks auf der Brust und Erkältungssymptomen auf. Der heute 62-jährige Mediziner ging von einem grippalen Infekt aus. Rund fünf Stunden später erlitt die Frau in ihrer Wohnung einen Herzinfarkt und starb.

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Arzt Anklage wegen fahrlässiger Tötung und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Einzelrichter des Strafgerichts Zug sprach den Beschuldigten 2022 aber frei.

Regeln der Kunst verletzt

Die Staatsanwältin akzeptierte den Freispruch nicht und zog den Fall weiter. Für sie war klar, dass der Arzt den Infarkt hätte erkennen und den Tod der Frau verhindern können, wenn er den Puls und den Blutdruck gemessen sowie ein EKG und weitere Untersuchungen gemacht hätte. Er habe einen vermeidbaren Diagnosefehler gemacht und sei nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen.

Gestützt wurde die These der Staatsanwaltschaft von einem Gutachter des Universitätsspitals Zürich. Dieser bekräftigte vor der zweiten Instanz, dass der Hausarzt weitere Untersuchungen hätte machen müssen, um eine lebensbedrohliche Situation auszuschliessen.

Keine Lehrbuchsituation

Der Beschuldigte, der sich vor Gericht nicht äusserte, holte bei einem Kardiologen ein Privatgutachten ein. Dieser Gutachter verneinte eine Lehrbuchsituation eines Herzinfarkts. Ein solcher wäre zwar möglich gewesen, wäre aber «weit unten auf der Hitliste» gestanden, denn die Beschwerden der Patientin seien uncharakteristisch gewesen.

Das Obergericht kam in seinem Urteil vom 21. April aber zu einem anderen Schluss. Der Arzt habe seine Patientin nicht nach den Regeln der Kunst behandelt. Ein Elektrokardiogramm und allenfalls ein Troponintest wären einfache, in der vorliegenden Konstellation gebotene Massnahmen gewesen.

Erfolg der Untersuchung fraglich

Dass die Patientin wegen der unterlassenen Abklärungen gestorben ist, hält das Obergericht aber für nicht bewiesen. Es sei durchaus möglich, dass die Frau, als sie in der Praxis war, noch gar keinen Herzinfarkt gehabt habe und die Untersuchungen damit folgenlos geblieben wären.

Das Obergericht wies die Berufung der Staatsanwaltschaft deswegen ab und sprach den Hausarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Freigesprochene muss aber einen Teil der Verfahrenskosten tragen, weil er das Strafverfahren durch eine Sorgfaltspflichtverletzung ausgelöst habe.