SpitalversorgungZuger Klinik verklagt Kanton wegen Entzug von Leistungsauftrag
kad, sda
20.12.2022 - 08:16
Die Andreasklinik in Cham wehrt sich vor Gericht, weil der Kanton ihr den Auftrag für die medizinische Grundversorgung entziehen will. Die Hirslanden-Gruppe, zu der die Klinik gehört, hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Keystone-SDA, kad, sda
20.12.2022, 08:16
20.12.2022, 08:43
SDA
Der Zuger Regierungsrat will die medizinische Grundversorgung im Kanton konzentrieren, um die Infrastruktur optimal zu nutzen und das knappe Personal besser auszulasten. Er hat daher die Spitalliste angepasst, die besagt, welche Einrichtungen welche Leistungen erbringen sollen.
Ab 2023, so der Plan der Regierung, hätte nur noch das Kantonsspital in Baar ZG den Grund- und Notfallversorgungsauftrag. Der Andreasklinik in Cham würden Wahleingriffe und einfache Notfälle verbleiben.
Das will die Betreiberin der Klinik, die Hirslanden-Gruppe, nicht hinnehmen. Sie teilte am Dienstag mit, sie habe entschieden, die neue Zuger Spitalliste vor Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Sie begründet dies damit, dass sie den Entscheid der Regierung für nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig halte.
Kritik an Monopol
Die Andreasklinik sei in vielen Bereichen, in denen ihr die Leistungsaufträge entzogen werden sollen, versorgungsrelevant, hält die Gruppe fest. Angesichts des stark steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen im Kanton Zug müssten in der Grund- und Notfallversorgung Kapazitäten gesichert und nicht abgebaut werden.
Zudem stehe das beabsichtigte Versorgungsmonopol zu Gunsten des Zuger Kantonsspitals im Widerspruch zum Krankenversicherungsgesetz (KVG). Während des Beschwerdeverfahrens gelte die bisherige Spitalliste Akutsomatik für die Andreasklinik weiter. So stehen etwa die Notfall- und die Geburtenabteilung weiterhin zur Verfügung.
Laut der Regierung könnte auch mit der neuen Spitalliste der Grossteil der heute schätzungsweise 5000 Notfallbehandlungen weiterhin in Cham durchgeführt werden. Schwere Notfälle wie Verkehrsunfälle, Herz- oder Hirnschläge würden bereits heute an andere Spitäler verwiesen. Mit dem Wegfall des Spitalnotfalls müsse die Klinik weniger Vorhalteleistungen wie Notfall-OP und -Radiologie bereithalten.
Gegen die Konzentration hatte sich auch eine Petition gewehrt. Eine IG hatte diese im November eingereicht mit 5600 Unterschriften. Sie kritisiert, der Abbau würde nicht nur der Andreasklinik, sondern der Gesundheitsversorgung im Kanton schaden. Der Bevölkerung drohe der Verlust ihrer Wahlfreiheit.
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