SozialhilfeZuständigkeitsstreit soll nicht zu Lasten der Bedürftigen gehen
rl, sda
28.1.2022 - 10:41
Ist nicht klar, welche Nidwaldner Gemeinde für die Sozialhilfe zuständig ist, soll dieser Zuständigkeitskonflikt nicht zu Lasten der bedürftigen Person gehen. Dies ist eine der Neuerungen, welche der Regierungsrat ins Sozialhilfegesetz aufnehmen will.
28.1.2022 - 10:41
SDA
Die Nidwaldner Regierung hat die Teilrevision ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt, weil die nationale Gesetzgebung geändert hat. Es geht dabei um die Inkassohilfe und die Alimentenbevorschussung. Bei letzterer gibt es etwa Neuerungen bei der Berechnung, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Neu geregelt werden soll ferner, wie vorzugehen ist, wenn unklar ist, welche Gemeinde eine hilfesuchende Person unterstützen muss. Lehnt heute die angerufene Gemeinde in einem solchen Fall ein Gesuch ab, muss sich die hilfsbedürftige Person mit einer Verwaltungsbeschwerde wehren, damit sie zu ihrer Hilfe kommen kann.
Dies sei stossend, erklärte der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft, denn die hilfesuchende Person sei in einem Zustand der Schwäche. Es würde gar die Bundesverfassung verletzt, wenn jemand wegen eines Zuständigkeitsstreits nicht einmal die Nothilfe erhalte.
Eine neue Regelung soll deswegen ermöglichen, dass die Zuständigkeitsfrage rasch geklärt werde. Neu entscheidet die kantonale Sozialdirektion darüber, welche Gemeinde Sozialhilfe zahlen muss. Die Gemeinde, bei der die hilfsbedürftige Person um Hilfe angefragt hatte, muss bis zu einem rechtskräftigen Entscheid über die Zuständigkeit die Leistung vorschiessen.
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