Volksschule1400 Assistenzpersonen unterstützen Lehrkräfte in Aargauer Schulen
roch, sda
31.3.2023 - 12:31
Ob Schulkinder Einzelbetreuung von Assistenzpersonen im Unterricht erhalten, liegt im Aargau in der Kompetenz der jeweiligen Schule. Wie der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation schreibt, ist zudem eine Kostenbeteiligung der Eltern nicht rechtmässig.
Keystone-SDA, roch, sda
31.03.2023, 12:31
SDA
Assistenzpersonen seien «ein wichtiger Teil des etablierten Schulalltags». Durch ihre Unterstützung schafften sie «den Lehrpersonen Raum, sich den Aufgaben widmen zu können, die besonderes Fachwissen erfordern», schreibt der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen der SVP.
Die Anzahl der Assistenzpersonen in den Aargauer Schulen ist in den letzten Jahren gewachsen. Von 1000 im Schuljahr 2020/21 auf 1400 Personen oder 350 Vollzeitstellen im laufenden Schuljahr. Mit 5 Prozent, gemessen an Vollzeitstellen, machen die Assistenzen aber nach wie vor nur einen kleinen Teil des Lehrpersonals aus.
Sondersetting kritisiert
Grossrätin Tonja Burri (SVP, Hausen) wollte in einer von 27 Ratsmitgliedern unterzeichneten Interpellation wissen, wie der Einsatz von Assistenzpersonen in der Aargauer Volksschule geregelt ist. Sie reagierte damit auf Assistenz-Stellen, die konkret zur Unterstützung einzelner Schüler ausgeschrieben waren.
Burri kritisierte, dass die Schulen «Ressourcen für solche Sondersettings zur Verfügung stellen» müssten, «die dann andernorts den 'normalen' Schülerinnen und Schülern wiederum fehlen». Der Regierungsrat wies darauf hin, dass solche Einzelsettings in der Kompetenz der Schule respektive der Schulleitungen und Lehrpersonen lägen.
Mit der Einführung der pauschalen Ressourcierung in der Volksschule im Schuljahr 2020/21 sei der pädagogische Gestaltungsraum der Schulen erhöht worden, wie der Regierungsrat ausführt. Wegen der kommunalen Autonomie führe der Kanton keine statistischen Erhebungen zum Einsatz von Assistenzpersonen im Schulalltag.
Die Frage, ob Erziehungsberechtigte für die Einzelbetreuung mitbezahlen müssten, verneinte die Regierung. Die Bundesverfassung verpflichte die Kantone, den obligatorischen Grundschulunterricht anzubieten. Dieser stehe allen Kindern kostenfrei offen.
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