Bundesgericht38 Mal auf Ehefrau eingestochen: 15 Jahre Gefängnis bestätigt
SDA
31.7.2020 - 12:00
Ein 51-jähriger Mann, der in Buchs AG im November 2015 insgesamt 38 Mal mit einem Taschenmesser auf seine Ehefrau einstach, muss definitiv eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren absitzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Türken gegen die vom Aargauer Obergericht erhöhte Strafe abgewiesen.
Das Obergericht verurteilte den Täter im November 2019 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und qualifizierter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Damit erhöhten die Richter die vom Bezirksgericht Aarau im Juni 2018 ausgesprochene Freiheitsstrafe um drei Jahre. Der Täter – und auch die Staatsanwaltschaft – hatten das Urteil des Bezirksgerichts ans Obergericht weitergezogen.
Der Türke gelangte darauf ans Bundesgericht in Lausanne und beantragte, eine Reduktion der Strafe. Das Bundesgericht kommt im am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, die auf 15 Jahren erhöhte Freiheitsstrafe sei gerechtfertigt.
Das Obergericht habe die vom Türken geltend gemachte persönliche Situation und seine ehelichen Konflikte bei der Strafzumessung berücksichtigt, geht aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervor.
Es sei nicht verpflichtet aufgrund dieser das Tatverschulden des Mannes tiefer zu bewerten. Der Türke, der zur Tatzeit im Kanton Zürich wohnte, und die Frau hatten 2015 geheiratet. Er war fünf Jahre zuvor in die Schweiz gekommen und beantragte Asyl.
Passant griff ein
In einem Auto hatte der eifersüchtige Türke seiner Ehefrau am 12. November 2015 mit einem Schweizer Taschenmesser wahllos 38 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Die zur Tatzeit 46-jährige Schweizerin sass auf dem Fahrersitz des Autos. Er hatte sie zuvor zum Anhalten aufgefordert.
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen, unter anderem an Brust und am Bauch. Durch Ziehen an ihrem Halstuch verhinderte der Messerstecher, dass die Frau aus dem Fahrzeug fliehen konnte.
Ein Passant, der das brutale Verbrechen beobachtet hatte, griff ein und rettet der Frau das Leben. Die Frau musste im Spital notoperiert werden (Urteil 6B_1464/2019 vom 17. Juli 2020)
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