Gemeindefusion Aarau und Unterentfelden AG streben Fusion bis 2028 an

roch, sda

13.12.2023 - 11:05

Zur Stadt Aarau wird möglicherweise ab 2028 auch die Vorortsgemeinde Unterentfelden gehören. (Archivbild)
Zur Stadt Aarau wird möglicherweise ab 2028 auch die Vorortsgemeinde Unterentfelden gehören. (Archivbild)
Keystone

Der Stadtrat Aarau und der Gemeinderat Unterentfelden haben ihren Zeitplan für einen möglichen Zusammenschluss der beiden Gemeinden bekanntgegeben. Entscheiden wird das Stimmvolk voraussichtlich 2026, bei Zustimmung soll die Fusion per 1. Januar 2028 vollzogen werden.

Keystone-SDA, roch, sda

Nach einem ersten Treffen der beiden Exekutiven im September sei der Projektzeitplan und die Projektorganisation für den Zusammenschluss zwischen Aarau und Unterentfelden erarbeitet und beschlossen worden, teilten die beiden Gemeinden am Mittwoch mit.

In der Kantonshauptstadt Aarau wohnen rund 21'800 Personen, die Vorortsgemeinde Unterentfelden zählt um die 4500 Einwohnerinnen und Einwohner. Erarbeitet würden die Entscheidungsgrundlagen nun in vier Teilprojekten der Bereiche Behörden, Personal/Finanzen/Liegenschaften, Verwaltung/Schule/Kooperationen sowie Vereine.

Wichtig sei der Einbezug der Bevölkerung und der politischen Parteien, die über eine Resonanzgruppe Ideen und Meinungen einbringen könnten, hiess es. Für die Mitarbeitenden der beiden Gemeinden werde eine Feedbackgruppe geschaffen.

Wird das Vorhaben von Aaraus Einwohnerrat und der Gemeindeversammlung von Unterentfelden gutgeheissen, werden die Stimmberechtigten beider Gemeinden in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 an der Urne abschliessend entscheiden können. Als Fusionszeitpunkt vorgesehen ist der 1. Januar 2028.

Schon einmal Ja gesagt

Im Rahmen des «Zukunftsraum Aarau» hatten die Stimmberechtigten von Unterentfelden bereits im Jahr 2020 Ja gesagt zur Ausarbeitung eines regionalen Fusionsprojekts. Weil Oberentfelden und Suhr aus dem Projekt ausgestiegen waren, verzichteten die verbliebenen Gemeinden Aarau, Unterentfelden und Densbüren dann auf die Fortführung.