Der Kanton Aargau erhöht seinen Beitrag an die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das laufende Jahr um 10,2 Millionen auf 106,2 Millionen Franken. Der Aargauer Grosse Rat stimmte am Dienstag einem Dekret der Regierung nach ausgiebiger Diskussion in der Schlussabstimmung mit 92 zu 37 Stimmen zu.
Der Antrag zur Erhöhung des Kantonsbeitrages sei in der Kommission kontrovers diskutiert worden, sagte deren Sprecher Ulrich Bürgi (FDP). Deshalb seien aus der Kommission heraus zwei Minderheitsanträge gestellt worden.
Eine dieser Minderheiten beantragte, den Kantonsbeitrag um weitere 10 auf 20,2 Millionen Franken zu erhöhen und für das kommende Jahr 130 Millionen bereitzustellen. Eine andere Kommissionsminderheit forderte, den Beitrag nur um 5 Millionen Franken zu erhöhen und für 2020 106,1 Millionen einzuplanen.
SVP und FDP wollen Halbierung
Für eine Halbierung der von der Regierung vorgeschlagenen 10 Millionen war die SVP. Die finanzielle Hilfen seien letztes Jahr nicht voll ausgeschöpft worden, sagte deren Sprecher. Erst als der Regierungsrat die Spielregeln geändert habe, seien die vorhandenen Mittel besser geflossen.
Auch die FDP forderte ein Halbierung der 10,2 Millionen. Mit 5 Millionen komme man vor allem den Alleinerziehenden entgegen, also denjenigen, welche die Verbilligung an nötigsten hätten, argumentierte deren Sprecherin.
SP fordert deutlich mehr als Regierung
Auf der anderen Seite wollte die SP noch deutlich weiter als die Regierung gehen. Sie forderte gar eine Erhöhung um 70 Millionen respektive einen Kantonsbeitrag von insgesamt 166 Millionen für 2019 und 182 Millionen für 2020.
Der SP-Sprecher meinte, dass die Schmerzgrenze bei den Krankenkassenprämien erreicht sei. Diese zeigte auch die Zunahme der Schuldscheine für nicht bezahlte Prämien. Der Kanton Aargau erfülle zudem die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das Bundesrecht gebe den Kantonen einen gewissen Spielraum, sagte Interims-Gesundheitsdirektor Stephan Attiger (FDP). Auch nach dem Bundesgerichtsurteil vom Januar gebe es einen Ermessensspielraum. Der Kanton Aargau erfülle Bundesrecht und müsse nicht Angst vor einer Klage haben.
Bei der Ausmehrung der verschiedenen Anträge blieben am Schluss der Regierungsvorschlag und jener von SVP/FDP übrig. Der Regierungsvorschlag obsiegte dabei mit 77 zu 52 Stimmen.
Reaktion auf Bundesgerichtsurteil
Mit der Erhöhung reagiert der Kanton Aargau auf ein Urteil des Bundesgerichts, das die Senkung der Einkommensschwelle im Kanton Luzern betraf. Der Grosse Rat hatte für das laufende Jahr früher einen Kantonsbeitrag von 96 Millionen Franken beschlossen.
Durch den nun erhöhten Kantonsbeitrag sollen rund 2500 Familien oder Alleinerziehende neu von einer Prämienverbilligung profitieren. Die Einkommensgrenze für Ehepaare mit zwei Kindern liegt bei 74'700 Franken und bei einer alleinstehenden Person mit einem Kind bei 44'900 Franken.
Der Regierungsrat hatte für 2019 ursprünglich schon einmal einen Beitrag von 106 Millionen Franken beantragt. Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat kürzte diesen damals jedoch um 10 Millionen Franken.
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