Schifffahrt Aargau erlaubt Foils auf dem Hallwilersee und lockert Drohnenverbot

roch, sda

15.4.2024 - 11:14

Im Hallwilersee dürfen ab dem 1. Mai auch Segelschiffe mit Foils verkehren. Allerdings müssen sie dabei einen Mindestabstand von 150 Meter vom Ufer einhalten. (Archivbild)
Im Hallwilersee dürfen ab dem 1. Mai auch Segelschiffe mit Foils verkehren. Allerdings müssen sie dabei einen Mindestabstand von 150 Meter vom Ufer einhalten. (Archivbild)
Keystone

Segelschiffe mit Foils, also tragflügelähnlichen Vorrichtungen, sind ab dem 1. Mai auf dem Hallwilersee zugelassen. Mit der Änderung der Verordnung über die Schifffahrt im Kanton Aarau wird zudem das bisherige Flugverbot über Gewässer für Drohnen gelockert, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

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Die rechtliche Anpassung sei wegen der technischen Weiterentwicklung von Schiffen mit Foils notwendig, heisst es. Die flügelähnlichen Vorrichtungen heben den Rumpf beim Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit aus dem Wasser. Auch Segelbretter mit Foils dürften auf dem Hallwilersee weiterhin verkehren.

Das «Foilen» in der inneren Uferzone, 150 Meter ab dem Uferrand, sei jedoch aus Sicherheitsgründen verboten. Diese Regelung ist für den Hallwilersee mit dem Kanton Luzern abgesprochen worden, wie es hiess. Ebenfalls verboten bleiben auf dem grössten Aargauer See motorisierte Tragflügelboote.

Generelles Verbot aufheben

Ab dem 1. Mai neu geregelt wird zudem der Einsatz von Modellflugzeugen, Drohnen und anderen zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen. Bisher ist im Aargau der Überflug generell über alle Gewässer verboten, respektive nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt. Neu ist der Überflug nur noch in bestimmten, sensiblen Gebieten verboten, wo es heute bereits Einschränkungen für Schiffe gibt.

Nach wie vor nicht überflogen werden dürfen vor allem Naturschutzgebiete wie Teile des Hallwilersees samt dem Aabach bis zum Schloss Hallwyl, der Klingnauer Stausee, verschiedene Abschnitte der Reuss, alle Moorseen, der Egelsee in Bergdietikon sowie neue und reaktivierte Seitenarme von Flüssen.