EnergieAargau: Kanton und Gemeinden wollen «Flickenteppich» verhindern
ga, sda
14.10.2022 - 10:47
Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden die vom Bund angeordneten Massnahmen gegen die drohende Strom- und Gasmangellage einheitlich umsetzen. Daher hat der Kanton im Austausch mit der Gemeindeammänner-Vereinigung einen Leitfaden mit Empfehlungen veröffentlicht.
Keystone-SDA, ga, sda
14.10.2022, 10:47
SDA
Kanton und Gemeinden kämen bei der Umsetzung der durch den Bund angeordneten Massnahmen und der Bewältigung von allfälligen Folgewirkungen in ihrem Zuständigkeitsbereich eine bedeutende Rolle zu, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Ausserdem hätten Kanton und Gemeinden eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung.
Als Energiebezüger leisten auch die Gemeindeverwaltungen, die kommunalen Betriebe, Werke oder weitere öffentliche Institutionen wie Schulen, Pflegeheime und Spitex ihren Beitrag zur Bewältigung einer Energie-Mangellage, wie die Staatskanzlei festhält.
Reduzierte Weihnachtsbeleuchtung
Die Gemeinden seien als verantwortliche Behörden für die Bewältigung allfälliger versorgungs- und sicherheitsrelevanter Folgen für die Öffentlichkeit zuständig, die aus der Umsetzung der vom Bund verordneten Massnahmen resultieren.
Bereits in der momentanen Phase der Sparappelle könnten die Gemeinden wie der Kanton einen wesentlichen Beitrag leisten, um einschneidendere Massnahmen zu verhindern. Um das Verständnis und die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen und einen «Flickenteppich» von unterschiedlichen Massnahmen in den Gemeinden zu vermeiden, orientierten sich die kommunalen Massnahmen an jenen des Bundes und des Kantons.
Es geht unter anderem um die Senkung der Heizwärme um drei Grad auf 18 bis 20 Grad, um Temperaturreduktionen um ein bis zwei Grad in Sportanlagen wie Hallenbäder sowie um die Schliessung von Wellnessangeboten in Sporteinrichtungen. Auch die öffentliche Beleuchtung von Gebäuden und Schaukästen soll reduziert und eingestellt werden.
Die Strassenbeleuchtung könnte gemäss Leitfaden auf Gemeinde- und Quartierstrassen in der Nachtstunden von 00.30 bis 05.00 Uhr konsequent abgeschaltet werden – wenn die Verkehrssicherheit garantiert und es technisch möglich ist.
Auch beim Thema Weihnachtsbeleuchtung gibt es Empfehlungen: Im öffentlichen Raum werden reduzierte Weihnachtsbeleuchtungen vom 27. November (1. Advent) bis zum 6. Januar (Heilige drei Könige) jeweils zwischen 16.00 Uhr und 23.00 Uhr empfohlen.
Sofern nicht gänzlich darauf verzichtet werden solle, könne mit einer Akzentuierung an wenigen, zentralen Orten mit einem Minimum an elektrischer Energie eine weihnächtliche Stimmung geschaffen werden. Im privaten Raum sollen sich Betreiber von Weihnachtsbeleuchtungen ebenfalls an den Empfehlungen für den öffentlichen Raum orientieren, wie die Staatskanzlei festhält.
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