Strassenverkehr Aargau: Signale für Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende

ga, sda

6.9.2021 - 10:08

Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende erlaubt: Der Kanton Aargau montiert erste Signale.
Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende erlaubt: Der Kanton Aargau montiert erste Signale.
Keystone

Bei 28 Kreuzungen montiert der Kanton Aargau derzeit Signale für das Rechtsabbiegen bei Rotlicht. Das neue Signal bedeutet, dass Velo- und Motorfahrradlenkende mit besonderer Vorsicht auch bei Rotlicht nach rechts abbiegen dürfen. Verkehrsteilnehmende mit grünem Licht haben jedoch Vortritt.

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Die ersten Signale für Rechtsabbiegen bei Rotlicht werden in den Städten Aarau, Baden und Zofingen sowie in neun weiteren Gemeinden montiert, wie das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Montag mitteilte. Gesamthaft könnten 56 Zuführungen ohne bauliche Massnahmen signalisiert werden.

In einem zweiten Schritt werden 28 Zuführungen mit dem Signal für das Rechtsabbiegen bei Rot ausgestattet, an denen zusätzlich noch Markierungsarbeiten notwendig sind. In den meisten Fällen muss gemäss BVU der gesetzlich geforderte, vorgezogenen Haltebalken für Velofahrende angebracht werden.

Durch den Haltebalken könnten Velofahrende sich vor dem motorisierten Verkehr aufstellen und hätten so nach links eine bessere Sicht auf den vortrittberechtigten Verkehr.

180 Kreuzungen

Im Aargau gibt es auf den 1150 Kilometer langen Kantonsstrassen rund 180 lichtsignalgeregelte Kreuzungen. Auf Basis eines Kriterienkatalogs und den gesetzlichen Vorgaben analysierte das BVU nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro diese 180 Kreuzungen.

Die seit Anfang Jahr geltende revidierte Signalisationsverordnung ermöglicht es Velofahrenden, an Lichtssignalanlagen mit entsprechendem Verkehrssignal trotz Rotlichts nach rechts abzubiegen.