Die unabhängige Finanzaufsicht des Kantons Aargau muss die nicht korrekten Abrechnungen durch einzelne Chefärzte an den kantonalen Spitälern einer Sonderprüfung unterziehen. Das beschloss die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats.
Die Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle umfasse das Kantonsspital Aarau (KSA), das Kantonsspital Baden (KSB) sowie die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG), wie die GPK am Donnerstag mitteilte. So sollen die Berichte unter finanzkontrollrechtlichen Gesichtspunkten unter die Lupe genommen werden.
Ende Oktober gelangte die GPK erstmals im Zusammenhang mit nicht korrekten Abrechnungen von Chefärzten an den Kantonsspitälern und im Rahmen ihrer oberaufsichtsrechtlichen Tätigkeit an die zuständige Aufsichtsbehörde, an den Regierungsrat.
Sie forderte von der Aufsicht Unterlagen und legte Fragenkataloge auf den Tisch. Die Arbeitsgruppe der GPK erhielt die Unterlagen Ende Mai. Es seien jedoch «noch nicht alle gestellten Fragen zur Zufriedenheit» beantwortet worden, hält die GPK fest. Das Geschäft sei somit noch nicht abgeschlossen.
Die GPK hält schliesslich aber fest, «dass zweifelsfrei sehr viele Angestellte der Kantonsspitäler täglich eine tadellose, einwandfreie Arbeit leisten». Eine gewissenhafte Aufarbeitung der erwähnten vermuteten Vorfälle erscheine als zentral.
Chefärzte mussten Geld zurückgeben
Hintergrund der Sonderprüfung sind nicht korrekte Abrechnungen durch Chefärzte. Ein Chefarzt am Kantonsspital Aarau hatte mehr als 500 Leitungen falsch erfasst. Das KSA trennte sich per Ende April vom Chefarzt Angiologie (Gefässerkrankungen).
Der Arzt beglich den finanziellen Schaden von rund 13'000 Franken. Der Name des Chefarztes stand in 507 Fällen auf den Rechnungen, obwohl er laut Dienstplan nicht anwesend war.
Beim Kantonsspital Baden musste ein Chefarzt wegen nicht korrekter Honorarrechnungen 45'000 Franken zurückzahlen. In einigen Fällen sei in der Orthopädischen Klinik zu viel, in anderen zu wenig Honorar verrechnet worden, hiess es in einem Untersuchungsbericht im Auftrag des KSB. Der betroffene Chefarzt kassiert vom KSB-Verwaltungsrat wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht eine Verwarnung.
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