KrankenkasseAargau will «schwarze Liste» für säumige Prämienzahler entschärfen
ga, sda
25.2.2022 - 09:49
Im Kanton Aargau sollen auf der «schwarzen Liste» der säumigen Prämienzahlenden nur noch Personen stehen, welche die Prämien tatsächlich nicht bezahlen wollen. Wer arm ist, soll nicht mehr bestraft werden. Der Regierungsrat will den Auftrag des Parlaments nun umsetzen.
Keystone-SDA, ga, sda
25.02.2022, 09:49
25.02.2022, 09:50
SDA
Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes am Freitag dem Grossen Rat zugestellt. Versicherte, gegen die ein oder mehrere Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eines Krankenversicherers vorliegen, sollen nicht auf der Liste der säumigen Versicherten stehen, wie es in der Vorlage heisst.
Der Kanton Aargau führte die Liste im Juli 2014 ein. Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt. Die Krankenversicherungen schränken in der Folge ihre Leistungen ein. Einzig Notfallbehandlungen werden finanziert.
Viele sind zahlungsunfähig
Die SVA Aargau führt im Auftrag des Kantons diese «schwarze Liste». Derzeit stehen im Aargau etwa 11'000 Personen auf der Liste. Davon verfüge etwa die Hälfte über einen oder mehrere Verlustscheine, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats. Wegen der Zahlungsunfähigkeit verfehle die Liste bei diesen Personen ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausstände zu animieren.
Der Grosse Rat hatte im Mai 2021 eine Motion von FDP, SVP und Die Mitte gutgeheissen, um diese «schwarze Liste» zu entschärfen. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Galatti (SVP) sagte damals in der Debatte, es gehe darum, einen «sozialen Missstand» zu lösen und um eine «Optimierung». Die SP wehrte sich einmal gegen die Liste und forderte deren Abschaffung.
Mehrere Kantone, darunter der Kanton Solothurn, schafften diese «schwarze Liste» bereits ab. Der Grund: Sie hatte nicht die erwünschte Wirkung und führte zu viel Verwaltungsaufwand. Vier Kantone führen noch eine solche Liste.
Mit der Anpassung des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes will der Regierungsrat auch regeln, dass zu Unrecht ausgerichtete Prämienverbilligung direkt der SVA Aargau zurückerstattet werden können. Im Gesetz steht derzeit keine genügende rechtliche Grundlage, um zu Unrecht ausgerichtete Prämienverbilligungen direkt vom Krankenversicherer zurückzufordern, wie der Regierungsrat schreibt.
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