Kampf gegen Schwarzarbeit Aargau zieht positive Bilanz der zusätzlichen Samstagskontrollen

sr, sda

11.5.2022 - 10:36

Ein Kontrolleur überprüft 2005 in Bern die Arbeitsbewilligung eines Arbeiters. (Archivbild)
Ein Kontrolleur überprüft 2005 in Bern die Arbeitsbewilligung eines Arbeiters. (Archivbild)
Keystone

Im Kampf gegen die Schwarzarbeit zieht der Kanton Aargau eine positive Bilanz der im Herbst eingeführten zusätzlichen Samstagskontrollen. Die Zuschlags- und Meldepflichten an Samstagen würden seither besser eingehalten und dank der Zusatzkontrollen werde die Kontrolltätigkeit auch stärker wahrgenommen.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt, wurden die zusätzlichen Samstagskontrollen durch eine Aufstockung des MIKA-Inspektorats im September 2021 möglich. Das MIKA ist das kantonale Amt für Migration und Integration. Um zwei Personen wurde der Stellenbestand aufgestockt.

Ein Teil dieser zusätzlichen Ressourcen wird seither für regelmässige, gemeinsame Samstagskontrollen mit Kontrollpersonen der Sozialpartner beziehungsweise des Vereins Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau (AMKB) eingesetzt.

Wohl wegen der Präventivwirkung der verstärkten Kontrolltätigkeit sind dem Kanton Aargau in letzter Zeit Zwischenverdienste gemäss Arbeitlosenversicherungsrecht nachgemeldet worden. Von grossem Nutzen sei bei diesen Samstagskontrollen auch der Wissensaustausch der Kontrollierenden.

«Sowohl die Sozialpartner im Bau- und Baunebengewerbe als auch das MIKA ziehen deshalb eine sehr positive Bilanz über die ersten gemeinsamen Kontrollen», steht in der Mitteilung.

Mehrheit der Firmen arbeitet korrekt

Im Übrigen zieht der Kanton Aargau zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zur Einhaltung des Schwarzarbeitsgesetzes eine ähnliche Bilanz wie in den Vorjahren: Die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen hat die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten.

Im vergangenen Jahr sprach das MIKA 38 Verwaltungsbussen und 166 Mahnungen wegen Verstössen gegen die Meldepflicht aus (Vorjahr: 30/180). Wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen setzte es 78 Verwaltungsbussen ab (Vorjahr: 74).