Im Kanton Aargau müssen ertappte Abfallsünder mit einer einheitlichen Ordnungsbusse von 300 Franken rechnen. Der Grosse Rat hat dem entsprechenden Gesetz am Dienstag mit 95 zu 24 zugestimmt.
Eine tiefere Busse werde kaum eine Wirkung zeigen, hielt die CVP fest. Ausgesprochene Bussen würden sich herumsprechen. Hinter das Gesetz stellten sich auch SP und EVP/BDP.
Die FDP forderte einen Verzicht auf das Litteringverbot, weil dieses nicht durchsetzbar sei. Daher sei es sinnlos. Das Littering werde nicht wirkungsvoll bekämpft. Nicht mehr zu Wort meldete sich die SVP. Sie stimmte mehrheitlich mit Ja.
Der Grosse Rat hatte das Litteringsverbot nach erster Beratung im Dezember mit 87 zu 41 Stimmen beschlossen. Im Gesetz steht die Höhe der Ordnungsbusse nicht. Der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) sagte damals im Parlament, eine Busse von 100 Franken sei «angezeigt».
Im Grossen Rat forderten mehrere Parteien jedoch eine Busse von 300 Franken. Aufgrund der Parlamentsdebatte kündigte der Regierungsrat an, dass er die Busse für Littering-Verstösse in der Verordnung auf 300 Franken festlegen wolle.
Dies entspreche der maximalen Bussenhöhe, die im Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen werden könne. Die Bussenhöhe von 300 Franken diene auch der Prävention, sagte Baudirektor Attiger am Dienstag im Grossen Rat.
Das Risiko der Abfallsünder
Im Kanton Aargau ist die Ahndung von Littering-Verstössen derzeit in den kommunalen Polizeireglementen geregelt. In den meisten Gemeinden müssen Abfallsünder mit Bussen zwischen 40 bis 100 Franken rechnen.
Viele Nachbarkantone kennen bereits kantonale Regelungen zur Ahndung von Littering-Verstössen. Auf Bundesebene wurde die Einführung einer schweizweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt.
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