Wahlen 2023 – AGAargauer FDP-Nationalrätin Maja Riniker budgetiert 120'000 Franken
ga, sda
5.9.2023 - 09:43
Die Aargauer FDP-Nationalrätin Maja Riniker hat ihr Wahlkampfbudget bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) offengelegt. Demnach verfügt Riniker, die seit dem Jahr 2019 dem Nationalrat angehört, über ein Budget von 120'000 Franken. Ihr Kollege, Nationalrat Matthias Jauslin, hat weniger im Topf.
Keystone-SDA, ga, sda
05.09.2023, 09:43
SDA
Die 45-jährige Politikerin Riniker aus Suhr hat an das Gesamtbudget aus der eigenen Tasche 15'000 Franken bezahlt. Das geht aus der am Dienstag auf der Webseite der EFK veröffentlichten Angabe hervor. Weitere 100'000 Franken werden als «Einnahmen durch monetäre Zuwendungen» ausgewiesen. 5000 Franken werden als «nichtmonetäre Zuwendungen» klassiert.
Bislang legten im Kanton Aargau einzig FDP-Politiker bei der EFK ihr Wahlkampfbudget offen. Nationalrat Matthias Jauslin aus Wohlen gab an, sein Budget betrage 84'000 Franken. Nationalratskandidat und Grossrat Adrian Schoop aus Turgi legte offen, er verfüge über Wahlkampfmittel von 175'000 Franken.
Viel Geld in der Kasse hat auch FDP-Nationalratskandidat Yannick Berner aus Aarau. Der 31-jährige Grossrat und Betriebswirt verfügt über insgesamt 50'000 Franken.
FDP Aargau setzt 259'000 Franken ein
Die kantonale FDP bezifferte ihre Wahlkampfeinnahmen bei der EFK auf 259'000 Franken. Aus der eigenen Kasse setzt die Partei 50'000 Franken ein. Der Verein Forum Aargau, der nach eigenen Angaben die Interessen des Mittelstandes und der Unternehmen im Aargau unterstützt, spendete der FDP 50'000 Franken für den Wahlkampf.
Die Kleinpartei EVP Aargau gab Gesamteinnahmen von 138'000 Franken an. Mit dem Geld werden zahlreiche Kandidierende auf der eigenen Wahlliste unterstützt.
Für die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober gelten neue Vorschriften: Ab einer bestimmten Höhe müssen Kampagnenbudgets und Zuwendungen offengelegt werden.
Spätestens 45 Tage vor dem Wahltag – also bis am kommenden Donnerstag – müssen Kampagnenbudgets von mehr als 50'000 Franken sowie Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken mit den Namen des Spenders oder der Spenderin offengelegt werden. Die EFK nimmt die Meldungen entgegen, kontrolliert und veröffentlicht sie.
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