Bundesgericht Aargauer Gewalttäter bleibt in Untersuchungshaft

ga, sda

31.3.2023 - 12:01

Das Bundesgericht bestätigt die Fluchtgefahr: Ein Aargauer Gewalttäter bleibt auch nach 19 Monaten in Untersuchungshaft.  (Archivbild)
Das Bundesgericht bestätigt die Fluchtgefahr: Ein Aargauer Gewalttäter bleibt auch nach 19 Monaten in Untersuchungshaft. (Archivbild)
Keystone

Ein gewalttätiger Mann, der seine Ex-Freundin im Jahr 2021 mehrfach bedroht und vergewaltigt haben soll, bleibt im Kanton Aargauer in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes für eine Freilassung erneut abgewiesen.

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Der Schweizer sitzt seit September 2021 in Untersuchungshaft. Im Falle einer Anklageerhebung und Verurteilung habe der Mann mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, welche die bisherige Haftdauer von 19 Monaten deutlich übersteigen könnte, wie aus dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt eine Strafuntersuchung gegen den Mann – unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tötung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Drohung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Vergewaltigung.

Ex-Freundin mit Messer bedroht

Ihm wird unter anderem vorgeworfen, seine Ex-Freundin in der Zeit ab dem 25. April 2021 mehrfach geschlagen und mit einem Messer bedroht zu haben. Zudem soll er sie in der Nacht vom 12. August 2021 auf den 13. August 2021 mehrfach genötigt, geschlagen, beschimpft, sexuell genötigt, vergewaltigt und stark gewürgt haben.

Das Bundesgericht bestätigt in seinen Erwägungen die von der Beschwerdekammer des kantonalen Obergerichts festgestellte Fluchtgefahr. Die Lausanner Richter wiesen bereits im vergangenen Juni eine Beschwerde des Mannes gegen die von den kantonalen Gerichtsinstanzen bestätigte Untersuchungshaft ab. (Urteil 1B_120/2023 vom 21.03.2023)