Justiz Aargauer Kantonspolizei vom Bespitzelungsverdacht entlastet

roch, sda

3.4.2023 - 12:23

Eine Administrativuntersuchung kommt zum Schluss, dass es keine Bespitzelung der Staatsanwaltschaft durch die Aargauer Kantonspolizei gegeben hat. (Symbolbild)
Eine Administrativuntersuchung kommt zum Schluss, dass es keine Bespitzelung der Staatsanwaltschaft durch die Aargauer Kantonspolizei gegeben hat. (Symbolbild)
Keystone

Eine Administrativuntersuchung in der Aargauer Kantonsverwaltung kommt zum Schluss, dass die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft nicht ausspioniert hat. Dieser Verdacht war im Zusammenhang mit einer Strafanzeige eines ehemaligen Polizeioffiziers gegen zwei leitende Staatsanwälte aufgekommen.

Keystone-SDA, roch, sda

Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige eines ehemaligen Polizeioffiziers gegen zwei leitende Staatsanwälte sei «öffentlich beziehungsweise medial verbreitet worden», dass die Kantonspolizei in dieser Sache verdeckte Ermittlungen bei Staatsanwaltschaften durchgeführt habe, schrieb die Aargauer Staatskanzlei am Montag in einer Mitteilung.

Der vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bei einer Anwaltskanzlei in in Auftrag gegebene Bericht kommt nun zum Schluss, dass es zu keiner Bespitzelung gekommen sei. Die Darstellung, «die Kantonspolizei Aargau hätte auf ihre Partnerorganisation Spitzel angesetzt beziehungsweise gegen sie Ermittlungen geführt und Spionage betrieben, um an Informationen über Konflikte und daraus resultierende Handlungen zu kommen» sei falsch, so die Staatskanzlei.

«Komplexer und mehrdimensionaler Konflikt»

Der Bericht der Anwaltskanzlei halte fest, «dass der Anzeige des Polizeioffiziers gegen leitende Staatsanwälte ein lang zurückreichender, komplexer und mehrdimensionaler Konflikt zugrunde liege». Der am Montag veröffentlichten Kurzzusammenfassung des Berichts ist zu entnehmen, dass sowohl beim DVI, bei der Polizeileitung als auch bei der Oberstaatsanwaltschaft Fehler passiert sind.

Zum zukünftigen Umgang mit solchen Konflikten schlägt der Bericht die Bildung eines Gremiums aus Mitgliedern der Kantonspolizei, der Oberstaatsanwaltschaft und der Departementsleitung vor, «das eine raschere und besser koordinierte Durchsetzung von Massnahmen ermöglichen würde.»

Weitere Optimierungen prüfen

Das DVI habe bereits 2021 – dem Jahr, als die Strafanzeige eingereicht wurde – erste Massnahmen getroffen. «Austauschgefässe» seien geschaffen worden, um «strategische wie auch operative Themen zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft» zu erörtern und allfällige Konflikte zu lösen. Aufgrund der Erkenntnisse der Administrativuntersuchung würden nun weitere Optimierungen in dieser Richtung geprüft, so die Staatskanzlei.

Zudem werde empfohlen, eine Weisung zu erlassen, die klar regelt, «wie mit Meldungen gemäss Strafprozessordnung in politisch oder gesellschaftlich heiklen Sachverhalten oder gegen eine Person von öffentlichem Interesse vorzugehen ist.» Das DVI werde nun entsprechende Massnahmen angehen.

Zudem wurde der Bericht auch der grossrätlichen Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) unterbreitet, die im Kantonsparlament für das Thema zuständig ist.