Coronavirus – AargauAargauer Kinderkrippen müssen auf Ausfallentschädigung warten
SDA
25.6.2020 - 10:05
Bei den Ausfallentschädigungen für privat betriebene Kinderkrippen kommt es im Kanton Aargau zu einem politischen Manöver. Während der Regierungsrat die Bundesvorgaben umsetzt, steht eine Parlamentskommission auf die Bremse. Die Folge: Die Krippen müssen sich in Geduld üben.
Gemäss einer Verordnung des Bundesrats erhalten private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung für den Zeitraum vom 17. März bis 17. Juni Finanzhilfen für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Der Kanton beteiligt sich nach Massgabe der bundesrätlichen Verordnung zu zwei Dritteln, der Bund zu einem Drittel an den Kosten.
Den Einrichtungen drohen wegen der Corona-Pandemie finanzielle Einbussen, weil die Eltern die Kinder nicht in die Krippe schickten und selbst zu Hause betreuten. Die Einbussen sind für die Institutionen existenzbedrohend.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Institutionen Ausfallentschädigungen beantragen werden und folglich die Eltern ihre Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstattet erhalten, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Wenn die privaten Einrichtungen Geld erhalten wollen, so müssen sie sich im Aargau beeilen. Die Anmeldefrist läuft am 17. Juli ab. Institutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, haben keinen Anspruch auf Ausfallentschädigung von Bund und Kantonen. Der Bund geht davon aus, dass Gemeinden für die entgangenen Elternbeiträge in öffentlichen Institutionen selber aufkommen.
Geld wird nicht vorzeitig freigegeben
Der Regierungsrat wollte die für die Ausfallentschädigungen notwendigen finanziellen Budgetmittel vorzeitig freigeben. Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) will davon nichts wissen.
Der Grosse Rat muss zuerst den entsprechenden Kredit bewilligen. Das Geld an die Institutionen kann erst nach dem Beschluss des Parlaments überwiesen werden. Aufgrund der Verordnung des Bundes muss der Kanton die Entschädigung jedoch so oder so leisten.
Der KAPF sind auch die Vorgaben des Bundes ein Dorn im Auge. Es sei kaum ein Handlungsspielraum vorhanden, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Entschädigung von 100 Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern werde im Vergleich mit anderen Branchen als zu grosszügig beurteilt, heisst es in der Mitteilung.
Bemängelt werde auch, dass eine Betreuungseinrichtung aufgrund der Kurzarbeitsentschädigung finanzielle Vorteile habe könne, da die volle Entschädigung der Kinderbetreuung fliesse, jedoch nur 80 Prozent des Lohnes bei den Kosten anfielen.
Die Kommission beauftragte den Regierungsrat einstimmig, dem Bundesrat Nachbesserungen der Verordnung nahezulegen, um «ungerechtfertigte Gewinne» bei den Kitas zu verhindern.
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