Coronavirus – AargauAargauer Kommunalparlamente können auch virtuell tagen
ga, sda
28.1.2021 - 10:03
Die zehn Aargauer Kommunalparlamente können ihre Sitzungen wegen der Corona-Pandemie auch virtuell abhalten. Die jeweilige Parlamentsleitung muss jedoch beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung stellen.
Im geltenden Recht bestehen keine Regelungen für virtuelle Einwohnerratssitzungen, wie die Staatskanzlei Aargau am Donnerstag mitteilte. Grundsätzlich sollten Einwohnerratssitzungen weiterhin physisch abgehalten werden.
Dies sei gemäss Bundesrecht möglich, weil Einwohnerratssitzungen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen seien. Deshalb sollten virtuelle Einwohnerratssitzungen die Ausnahme bleiben.
Für jede Einwohnerratssitzung, die virtuell abgehalten werden soll, muss ein separates Gesuch gestellt werden. Das Büro des Einwohnerrats hat einen entsprechenden Entscheid fällen.
Live-Streaming für Öffentlichkeit
Im Gesuch um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung muss gemäss Staatskanzlei dargelegt werden, mit welchen technischen Mitteln die virtuelle Einwohnerratssitzung sowie die Abstimmungen durchgeführt werden sollen. Festgelegt müssen auch die Sicherheitsstandards sein.
Einwohnerratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Es soll daher ein Live-Streaming im Internet oder ein Online-Zugang ohne Abstimmungsmöglichkeit angeboten werden.
Derzeit kennen zehn der 213 Aargauer Gemeinden einen Einwohnerrat. Es sind dies Aarau, Baden, Brugg, Buchs, Lenzburg, Obersiggenthal, Wettingen, Windisch, Wohlen und Zofingen.
Seit 1974 führte keine Gemeinde mehr einen Einwohnerrat ein – im Gegenteil: Spreitenbach, Suhr und Neuenhof schafften das Kommunalparlament wieder ab. 1989 gaben die Gemeinden Aarburg und Oftringen auf. In den letzten Jahren scheiterten in Oftringen und Rheinfelden die politischen Anläufe, einen Einwohnerrat einzuführen.
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