Grosser Rat AG Aargauer Parlament beschliesst Anpassung des Energiegesetzes

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28.11.2023 - 17:11

Ölheizungen bleiben im Kanton Aargau ein Thema: Der Grosse Rat hat eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes beschlossen. (Symbolbild)
Ölheizungen bleiben im Kanton Aargau ein Thema: Der Grosse Rat hat eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes beschlossen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nach erster Beratung gutgeheissen. Die Vorgaben gelten nach dem Nein des Stimmvolkes zu strengeren Vorgaben als das politisch Machbare. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

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Die Grünen, GLP und SP forderten in der Debatte griffigere Vorgaben. Mit der vorliegenden Anpassung des Energiegesetzes könnten «die Ziele sicher nicht erreicht werden», hiess es von den Grünen. Es brauche entschlossenes Handeln. Die GLP bezeichnete die Vorschläge des Regierungsrats als «zahnlos». Man sei nicht glücklich, aber man müsse pragmatisch vorgehen, hielt die SP fest.

Es gehe um das Machbare und nicht um das Wünschbare, führte die Mitte ins Feld. SVP und FDP machten sich für weniger Vorschriften stark. Es brauche weniger Verbote und mehr Einfachheit, betonte die SVP. Gegen überflüssige Regelungen sprach sich die FDP aus. Nach der ersten Beratung hiess der Grosse Rat die Vorlage mit 79 zu 54 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten vor allem aus der SVP-Fraktion.

Stimmvolk sagte Nein

Das Aargauer Volk hatte im September 2020 mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,9 Prozent das revidierte kantonale Energiegesetz abgelehnt. Als Konsequenz legte der Regierungsrat eine abgespeckte Revision mit den wenig umstrittenen Elementen vor.

So soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen eingeschränkt werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass reine Elektroboiler künftig nicht mehr zulässig sind. Der Einbau einer Heizung mit fossilen Brennstoffen soll zulässig sein, wenn mindestens 20 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Dies soll auch mit Fassadendämmung erreicht werden können – auch wenn eine solche energetische Sanierung wenige Jahre zurückliegt.

Mit Blick auf die zweite Beratung der Vorlage muss der Regierungsrat verschiedene Sachen im Auftrag des Parlaments prüfen. Dann wird der Grosse Rat erneut entscheiden – und möglicherweise wird das Stimmvolk darüber abstimmen.