Grosser Rat AGAargauer Parlament heisst Energiegesetz als «Kompromiss» gut
ga, sda
23.4.2024 - 14:58
Im Kanton Aargau gilt bald ein neues Energiegesetz. Die bürgerlichen Parteien stimmten im Grossen Rat dafür. Die SP, Grüne und GLP forderten ohne Erfolg weitreichendere Bestimmungen. (Symbolbild)
Keystone
Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nach zweiter Beratung mit 101 und 30 Stimmen gutgeheissen. Die Bürgerlichen stimmten fast geschossen dafür. Nein-Stimmen und Enthaltungen gab es bei der SP, den Grünen und bei der GLP.
Keystone-SDA, ga, sda
23.04.2024, 14:58
SDA
Die Bürgerlichen wehrten sich gegen Verbote und Auflagen. Es gehe um das Machbare und nicht um das Wünschbare, machten sie sinngemäss geltend. Der Spatz sei fett, hielt ein Mitte-Sprecher fest.
Das Gesetz sei nicht vorausschauend, bemängelten SP, Grüne und GLP. Man stimme jedoch jeder kleinen Verbesserung zu, hiess es. Das Gesetz sage, dass mit 90 Prozent fossiler Energie zu heizen, okay sei, sagte ein GLP-Sprecher.
Energiedirektor Stephan Attiger (FDP) sagte, das Vorliegende sei «pragmatisch» und mehrheitsfähig. Kernstück seien die Regeln zum Ersatz von Heizungen. In anderen Kantonen zeigten die Vorgaben bereits Wirkung. Im Vergleich zum geltenden Gesetz gebe es Verschärfungen.
Meldepflicht
Das Gesetz bringt eine Meldepflicht beim Ersatz einer Heizung oder eines Elektroboilers. Die Meldung muss an die Gemeinde erfolgen. SVP und FDP wollten diese Meldepflicht aus dem Gesetz streichen.
Keine Mehrheit fand ebenfalls der Antrag der Linken, im Gesetz eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren für rein elektrisch beheizte Boiler zu verankern.
Diskussionen gab es auch zur Frage, wer die Einhaltung der Vorschriften mit Stichproben überprüft. Die Gemeinden bleiben – wie vom Regierungsrat vorgeschlagen – als Baubewilligungsbehörden für die Kontrolle zuständig. Die Gemeinden könnten jedoch mit der Unterstützung des Kantons rechnen, sagte Regierungsrat Attiger.
Das Stimmvolk hatte ein verschärftes Energiegesetz im Herbst 2020 knapp abgelehnt. Als Gründe für das Scheitern gelten das Fehlen einer Härtefallregelung beim Ersatz von Ölheizungen und die vorgesehene Pflicht zur Erzeugung von Eigenstrom.
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