Grosser Rat AG Aargauer Parlament lehnt Begnadigung eines Dreifachmörders ab

SDA

4.6.2019 - 14:34

Der 2003 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Dreifachmörder von Wohlen AG wird nicht begnadigt. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das Begnadigungsgesuch des aus der Dominikanischen Republik stammenden Mannes einstimmig abgelehnt.

Der Mann hatte im Oktober 2000 im Personalhaus eines Nachtclubs in Wohlen willkürlich drei Frauen auf brutale Art und Weise getötet. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Täter Ende 2003 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes.

Das Bundesgericht lehnte nach der Verbüssung von 15 Jahren das Gesuch um eine bedingte Entlassung ab. Das Bundesgericht bestätigte Ende 2016 das Vorliegen eines Rückfallrisikos. Dem Dominikaner könne keine positive Prognose gestellt werden.

Es spielt gemäss Bundesgericht keine Rolle, dass der Mann die Schweiz verlassen müsste. Der Schutz der Bevölkerung sei nicht an die Landesgrenzen gebunden.

Herzkrank

In seinem Begnadigungsgesuch machte der Mann geltend, er sei schwer herzkrank. Daher sei ihm keine Therapie zuzumuten, da er sonst einen dritten Herzinfarkt erleiden und sterben werde, zitierte die zuständige Grossratskommission am Dienstag aus dem Gesuch.

Sein grösster Wunsch sei es, seine Familie in der Dominikanischen Republik wieder zu sehen und die restlichen Jahre in seiner Heimat in Ruhe zu verleben. Ohne einen positiven Entscheid der Begnadigungsbehörde werde er im Schweizer Gefängnis versterben.

Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sprach sich gegen das Begnadigungsgesuch aus. Auch die Kommission für Justiz lehnte das Gesuch ab – und ebenso tat es der Grosse Rat. Der Entscheid fiel mit 128 zu null Stimmen.

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