Grosser Rat AG Aargauer Parlament reduziert Kredit für Covid-Betrugsverfahren

ga, sda

18.1.2022 - 11:54

Im Kanton Aargau werden Covid-19-Kreditbetrüger strafrechtliche verfolgt. Allerdings will der Grosse Rat den Justizbehörden weniger zusätzliches Personal zur Verfügung stellen als vom Regierungsrat beantragt. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau werden Covid-19-Kreditbetrüger strafrechtliche verfolgt. Allerdings will der Grosse Rat den Justizbehörden weniger zusätzliches Personal zur Verfügung stellen als vom Regierungsrat beantragt. (Symbolbild)
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Die Aargauer Justizbehörden erhalten 3,1 Millionen Franken für den zusätzlichen Aufwand für die strafrechtliche Verfolgung von unrechtmässig bezogenen Covid-19-Krediten. Damit sind 6,7 zusätzliche Stellen möglich.

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Der Regierungsrat wollte einen Kredit von 4,6 Millionen und zehn zusätzliche Stellen. Der Grosse Rat sprach sich am Dienstag mit 79 zu 58 Stimmen für den auf 3,1 Millionen Franken gekürzten Kredit aus. In einem Jahr muss der Regierungsrat einen Zwischenbericht vorlegen. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 133 zu einer Stimme verabschiedet.

Für die reduzierte Summe sprachen sich SVP, Die Mitte und FDP aus. Sie wiesen darauf hin, dass die strafrechtliche Verfolgung der Covid-19-Betrügerinnen und -Betrügern zwar wichtig sei.

Sie waren jedoch der Ansicht, dass dies auch mit weniger zusätzlichen Stellen möglich sei. Nach einem Jahr solle in einem Zwischenbericht aufgezeigt werden, ob der bewilligte Kredit tatsächlich ausreiche. Dann könne mehr Geld bewilligt werden.

Pflicht des Rechtsstaats

Für den Antrag des Regierungsrats und damit für einen Kredit von 4,6 Millionen Franken machten sich SP, Grüne, GLP und EVP stark. Die Rechtstaatlichkeit müsse sichergestellt sein, hiess es bei der SP. Es brauche ein Signal, dass Betrug nicht toleriert werde.

Regierungsrat Dieter Egli (SP) sagte, die Missbräuche der Hilfsmassnahmen müssten geahndet werden. Es gehe darum, dass der Aargau als Rechtsstaat seine Pflicht übernehme und glaubwürdig bleibe. Die Verfahren seien komplex. Es sei das Ziel, die Verfahren innerhalb von drei Jahren zu erledigen.

Deliktsumme von 15 Millionen Franken

Der Regierungsrat rechnet mit rund 400 strafrechtlichen Verfolgungen von unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten, von Erwerbsersatz durch Selbstständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung oder kantonalen Hilfsgeldern. Der Kanton geht zurzeit von einer Deliktsumme von rund 15 Millionen Franken aus.

Der Regierungsrat hatte dem Parlament im November einen Kredit von 4,59 Millionen Franken für zehn zusätzliche, auf drei Jahre befristete Stellen beantragt. Konkret ging es um sieben Stellen bei der Staatsanwaltschaft und um drei Stellen bei der Kantonspolizei.

Strafverfolgung ist überlastet

Mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen können gemäss Regierungsrat die zusätzlichen Covid-19-Betrugsverfahren weder rasch noch zeitnah neben den ohnehin jährlich anfallenden 42'000 Betrugsverfahren bearbeitet werden.