Grosser Rat AG Aargauer Parlament stützt Rentenniveau der Staatsangestellten

ga, sda

17.1.2023 - 11:03

Das Aargauer Kantonsparlament will die berufliche Vorsorge von Staatsangestellten und Lehrpersonen "mit Augenmass sichern". Das führt zu Mehrkosten in Millionenhöhe. (Symbolbild)
Das Aargauer Kantonsparlament will die berufliche Vorsorge von Staatsangestellten und Lehrpersonen "mit Augenmass sichern". Das führt zu Mehrkosten in Millionenhöhe. (Symbolbild)
Keystone

Das Aargauer Kantonsparlament will den Staatsangestellten und Lehrpersonen ein Rentenniveau von 60 Prozent des letzten Lohnes vor der Pensionierung sichern. Das hat der Grosse Rat mit 92 zu 46 Stimmen beschlossen. Der Regierungsrat erwartet Mehrkosten von 16,5 Millionen Franken pro Jahr.

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Das Parlament entschied am Dienstag auf Antrag des Regierungsrats verschiedene Schritte, damit das Niveau von 60 Prozent des versicherten Lohns aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (Pensionskasse) im Durchschnitt erreicht wird.

Die SVP lehnte die Vorlage ab. Diese sei überladen, hiess es. Die anderen Parteien sprachen sich für die Vorlage aus.

PK-Umwandlungssatz sinkt

Die Aargauische Pensionskasse (APK), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, senkte den technischen Umwandlungssatz zulasten der Versicherten von ursprünglich 6,8 Prozent (bis 2013) auf neu 5,0 Prozent (ab 2024).

Während früher eine Person in Rente rund 65 Prozent des früheren Lohnes erhielt (Pensionskasse und AHV), sinkt das Niveau nun auf 55 Prozent des versicherten Lohns. Damit würde das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent nicht mehr erreicht, hielt Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) fest. Es handle sich nicht um eine Massnahme zur Sanierung der Pensionskasse.

Damit ein Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohns erreicht wird, werden die Sparbeiträge nun anteilsmässig erhöht. Der Kanton zahlt für Versicherte im Alter von über 50 Jahren zudem eine Einmalzahlung. Es geht um 20,2 Millionen Franken.

Die eigentlichen Abfederungsmassnahmen verursachen dem Kanton pro Jahr Mehrkosten. Die Erhöhung der Spargutschriften schlägt mit 7,8 Millionen Franken pro Jahr zu Buche, und die Senkung des Koordinationsabzugs kostet 8,7 Millionen Franken pro Jahr.

Gemeinden müssen mitbezahlen

Alle Massnahmen haben auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden, weil diese 35 Prozent der Personalkosten der Lehrpersonen tragen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet.