Grosser Rat AG Aargauer Parlament will keine kantonalen Steuerdetektive

SDA

12.11.2019 - 10:41

Der Kanton Aargau arbeitet keine Standesinitiative für den Einsatz von Steuerdetektiven aus. Die SP-Fraktion unterlag am Dienstag im Grossen Rat mit der Forderung nach einer Standesinitiative, um das Bundesgesetz zu ändern.

Das Parlament lehnte den Antrag mit 93 zu 40 Stimmen ab. Die SP-Fraktion wollte mit der Standesinitiative die eidgenössischen Räte dazu auffordern, das Steuerstrafrecht so zu ändern, dass die Kantone in Verdachtsfällen Steuerdetektive einsetzen können.

Die Fraktion versprach sich von den Steuerdetektiven eine «nicht zu unterschätzende Wirkung», die sich «wahrscheinlich insgesamt positiv auf die Steuerehrlichkeit auswirken» würde. Die SP wies auf die vielen, in den letzten Jahren von Steuerzahlern eingereichten Selbstanzeigen hin.

Auch die Grünen unterstützten die Forderung und erinnerten an die Rolle der Sozialdetektive. Es gebe offenbar auch «Scheinsteuerzahler». Nicht bezahlte Steuern seien Diebstahl an ehrlichen Steuerzahlern, hielt die GLP fest.

Bürgerliche gegen «Steuerpolizei»

Gegen die Ausarbeitung einer Standesinitiative sprachen sich die Fraktionen SVP, FDP und EVP-BDP aus. Es gehe der SP nur um die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses, sagte die SVP-Sprecherin. Alle würden unter einen Generalverdacht gestellt. Es gebe einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

Eine «Steuerpolizei» sei nicht notwendig, hielt die FDP fest. Die Steuerbehörde könne bei Verdacht bereits heute eine Strafanzeige einreichen. Es brauche keine neue Staatsaufgabe.

Die SP-Fraktion hatte das gleiche Thema bereits im vergangenen Jahr im Parlament eingebracht. Sie forderte, dass im Aargau Steuerdetektive eingesetzt werden, die bei einem Tatverdacht ein Strafverfahren eröffnen könnten. Die Fraktion zog ihre Motion für kantonale Steuerdetektive zurück.

Der Regierungsrat hatte nämlich klar gemacht, dass das für die Kantone verbindliche Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden geändert werden müsse. Das hatten der National- und Ständerat Ende 2017 jedoch abgelehnt.

Steuerbetrugsverfahren würden nicht durch die Steuerbehörden, sondern durch die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden geführt, die über strafprozessuale Zwangsmittel verfügten, hielt der Regierungsrat fest.

Bekomme die Steuerbehörde Kenntnis von einem möglichen Steuerbetrug, so reiche sie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Eine Ausdehnung der Kompetenzen der Steuerbehörden würde gemäss Regierungsrat in die bisherige Kompetenzordnung eingreifen.

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