Grosser Rat AG Aargauer Parlament will sich besser entschädigen lassen

ga, sda

5.4.2024 - 10:00

Das Büro des Grossen Rats hat eine Erhöhung der Grundentschädigung und der Sitzungsgelder für die 140 Grossrätinnen und Grossräte vorgeschlagen. (Archivbild)
Das Büro des Grossen Rats hat eine Erhöhung der Grundentschädigung und der Sitzungsgelder für die 140 Grossrätinnen und Grossräte vorgeschlagen. (Archivbild)
Keystone

Die 140 Mitglieder Aargauer Kantonsparlamentes sollen für ihre Arbeit besser entschädigt werden. Das Büro des Grossen Rats hat ein Sitzungsgeld von 160 Franken für eine zweistündige Sitzung vorgeschlagen. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden.

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Eine angemessene Entschädigung stärke den Grossen Rat und fördere die Möglichkeit der politischen Teilhabe, teilte das Büro am Freitag mit. Weil die Sitzungsgelder seit dem Jahr 2008 nicht mehr erhöht und die Grundentschädigung im Jahr 2016 sogar gekürzt worden seien, bestehe Nachholbedarf.

Die Mitglieder des Grossen Rats erhalten derzeit ein Sitzungsgeld von 150 Franken für Sitzungen bis drei Stunden. Für Sitzungen von mehr als drei Stunden, also wie üblich eine Ganztagssitzung, werden 300 Franken überwiesen.

Hinzu kommt eine Grundentschädigung von 4000 Franken pro Jahr. Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied rund 10'000 bis 12'000 Franken pro Jahr, wie es hiess. Dieser Wert variiere je nach Jahr, Funktion und Kommissionstätigkeit stark.

Die Grundentschädigung war als Teil der kantonalen Sparmassnahmen 2016 von 5000 Franken auf 4000 Franken gekürzt worden. Sie soll auf 5000 Franken angehoben werden. Um diese zu erreichen, soll die Geschäftsordnung geändert werden.

Parlamentsarbeit: ein 20-Prozent-Job

Eine angemessene Entschädigung sei auch im Milizsystem wichtig, um die Möglichkeit und die Bereitschaft für politisches Engagement im Grossen Rat weiterhin zu sichern, heisst es in der Botschaft für die Anhörung bei den Parteien.

Die Grossrätinnen und Grossräte würden nicht für alle im Amt anfallenden Tätigkeiten entschädigt. So würden beispielsweise die Sitzungsvorbereitungen oder Repräsentationsaufgaben nicht beziehungsweise nicht separat abgegolten.

Es sei jedoch schwierig, den Arbeitsaufwand für das Amt zu beziffern, weil die Aufgaben und das Engagement individuell unterschiedlich seien. In Schätzungen werde von einem Aufwand von 20 Stellenprozenten ausgegangen, also von einem Arbeitstag pro Woche. Ratsmitglieder müssten wegen ihres Amtes teilweise einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen, hiess es.

Unterschiedliche Ansätze in den Kantonen

In den Kantonen werden die Parlamentsmitglieder unterschiedlich entschädigt. Im Kanton Zürich beträgt die Grundentschädigung pro Jahr 12'000 Franken – und für eine Halbtagssitzung gibt es 220 Franken. Im Kanton Solothurn fallen pro Sitzung 130 Franken an, die Grundentschädigung beträgt 2000 Franken pro Jahr.

Im Kanton Basel-Stadt spielt eine Sitzung 220 Franken ein, und die Grundentschädigung beläuft sich auf 6000 Franken. Basel diskutiert derzeit über eine Anpassung der Entschädigung an die Teuerung.

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es pro Stunde 55 Franken, also 165 Franken für eine Halbtagssitzung, zusätzlich wird eine jährliche Grundentschädigung von 4700 Franken überwiesen.