Begabtenförderung Aargauer Parlamentskommission will Musikförderung für Lernende

roch, sda

7.12.2023 - 10:19

Im Aargau sollen künftig auch musikalisch begabte Jugendliche in einer Berufslehre von kostenlosem Musikunterricht profitieren können. (Symbolbild)
Im Aargau sollen künftig auch musikalisch begabte Jugendliche in einer Berufslehre von kostenlosem Musikunterricht profitieren können. (Symbolbild)
Keystone

Musikalisch begabte Jugendliche in einer Berufslehre sollen im Aargau künftig kostenlosen Instrumentalunterricht erhalten. Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Grossen Rates verlangt, dass Lernende bei der Musikförderung den Gymnasiasten gleichgestellt werden.

roch, sda

Die nach einem parlamentarischen Vorstoss aus dem Jahr 2021 vorgelegte Botschaft des Regierungsrates für die Förderung begabter Jugendlicher an Aargauer Berufsfachschulen sei von ihren Mitgliedern positiv aufgenommen worden, teilte die Kommission BKS am Donnerstag mit.

Von den beiden in der Botschaft aufgezeigten Varianten bevorzugt die Kommission die grosszügigere mit einer vollen, kostenlosen Lektion pro Woche. Damit könnten die Berufslernenden von denselben Fördermöglichkeiten profitieren wie Mittelschülerinnen und Mittelschüler.

Nicht zu Lasten der Mittelschulen

Aufgrund von Befragungen rechne der Regierungsrat mit etwa 60 Lernenden, die sich für das Angebot der Musikförderung interessierten. Der Kanton soll die Ausgaben von voraussichtlich 144'000 Franken im Jahr übernehmen.

Die Variante, dieses Geld beim Instrumentalunterricht der Mittelschulen einzusparen, lehnte die Kommission ab. «Die Musikförderung der Berufslernenden soll nicht zu Lasten der Mittelschülerinnen und Mittelschüler erfolgen», hiess es.

Weil die Berufsfachschulen kein eigenes Musikangebot haben, sollen die Berufslernenden den Instrumentalunterricht an den Musikschulen ihrer Wohnortsgemeinden besuchen. Die Kommission will, dass in Ausnahmefällen auch der Besuch einer anderen Musikschule möglich ist.

Die Kriterien, die Berufslernende erfüllen müssen, um von der musikalischen Begabtenförderung zu profitieren, werden im Rahmen der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) geregelt. Die Botschaft wird im Januar 2024 im Grossen Rat beraten.