Kinderbetreuung Aargauer Regierung gegen einheitliche Kinderbetreuungsfinanzierung

mk, sda

9.7.2021 - 10:51

Kinder beim Mittagessen in einer Kindertagesstätte. (Archivbild)
Kinder beim Mittagessen in einer Kindertagesstätte. (Archivbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat ist dagegen, dass das Angebot, die Qualitätsstandards und die Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung in den Gemeinden vereinheitlicht werden. Er ist jedoch bereit, eine entsprechende Motion von Grossrätinnen als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen.

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Wirtschaft und Staat würden profitieren, wenn möglichst viele Eltern berufstätig bleiben würden, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Dazu leiste ein breites Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung einen wesentlichen Beitrag. Man gehe mit den Motionärinnen einig, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Aargau wichtig sei.

Beim Kinderbetreuungsgesetz, dessen Revision die Motionärinnen verlangen, gehe es dem Gesetzgeber jedoch darum, den Gemeinden die grösstmögliche Freiheit in der Gestaltung der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu geben. Und eine Volksinitiative, die einheitliche Qualitätsanforderungen durch den Kanton verlangt habe, sei im Juni 2016 vom Stimmvolk deutlich abgelehnt worden.

«Keine Datengrundlage vorhanden»

Ausserdem habe es seit dem Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes im August 2016 keine Evaluation zu dessen Vollzug und Wirkung gegeben, schrieb der Regierungsrat. Deshalb sei keine Datengrundlage vorhanden, um über eine allfällige Revision zu entscheiden. Der Regierungsrat lehne die Motion darum ab.

Er sei jedoch bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Kanton das Angebot an und die Nachfrage nach der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in den Gemeinden überprüfen wolle. Diese Überprüfung soll im Rahmen der Arbeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stattfinden, die gemäss Entwicklungsleitbild des Kantons vorgesehen sind.

Finanzielle Beteiligung des Kantons prüfen

Die Motion war von Grossrätinnen von Grünen, SP, GLP, Mitte und EVP eingereicht worden. Sie verlangt, dass das Angebot, die Qualitätsstandards und die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton vereinheitlicht werden sollen. Ausserdem müsse eine finanzielle Beteiligung des Kantons geprüft werden.

Das derzeitige Kinderbetreuungsgesetz regle das Angebot und die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung nur minimal, hiess es in der Motion. In den Gemeinden gebe es unzählige verschiedene Versionen der Umsetzung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden beim Angebot und bei den Kosten für die Kinderbetreuung seien sehr gross. Damit alle Familien die gleichen Chancen hätten, brauche es hier eine Vereinheitlichung.