Der Aargauer Regierungsrat bessert bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien nach. Der Einkommenssatz wird gesenkt, was zu einem höheren oder zu einem neuen Anspruch auf Prämienverbilligung führen kann. 38 Millionen Franken sind in diesem Jahr noch nicht verteilt.
Konkret reduzierte der Regierungsrat den Einkommenssatz für die Berechnung des Anspruchs auf eine Verbilligung um 1,5 Prozentpunkte auf 17 Prozent, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Damit sinkt die Hürde, um einen Anspruch auf Gelder zu haben.
Rund 140'000 Personen erhalten im Aargau eine Prämienverbilligung. Insgesamt stehen in diesem Jahr 315,7 Millionen Franken zur Verfügung. Die Summe besteht aus dem Bundesbeitrag von 216,8 Millionen und dem Kantonsbeitrag von 98,9 Millionen Franken.
Als die Spielregeln für die Prämienverbilligung 2018 festgelegt worden seien, hätten Erfahrungszahlen gefehlt, räumt der Regierungsrat ein. Auf das vergangene Jahr war eine neue Systematik für die Verteilung der Gelder eingeführt worden. Das Ziel ist gemäss Regierungsrat, mittel- und längerfristig die Prämienverbilligung bedarfsgerecht verteilen zu können.
Neue Berechnungen
Der nun gesenkte Einkommenssatz in diesem Jahr führt dazu, dass die Sozialversicherung Aargau (SVA) neue Berechnungen machen muss. Es geht um Personen, die für dieses Jahr bereits Prämienverbilligung beantragten.
Dies SVA verschickt Mitte November die neuen Berechnungen an die betroffenen Haushalte und informiert die jeweiligen Krankenkassen. Der zusätzliche Betrag werde in Abzug gebracht, verrechnet oder an die Versicherten ausbezahlt, hiess es.
Der tiefere Einkommenssatz hat zudem zur Folge, dass wohl mehr Personen einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung geltend machen können. Die SVA Aargau wird diesen Personen einen Brief schreiben.
Von der Neuberechnung nicht betroffen sind Beziehende von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe. Das Gesetz schreibt die Verbilligung ihrer Prämien vor und diese wird nicht variabel berechnet.
Kantonsbeitrag 2019 gekürzt
Im kommenden Jahr stehen für die Prämienverbilligung im Aargau insgesamt 323 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kantonsbeitrag beträgt 96 Millionen Franken. Der Regierungsrat wollte 10 Millionen Franken mehr. Der Grosse Rat kürzte den Betrag Ende 2017.
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