Asylwesen Aargauer Regierung hebt umstrittenen Zuweisungs-Paragrafen auf

SDA

23.1.2020 - 10:11

Die Aargauer Regierung beugt sich dem Druck der Strasse und hebt einen im Frühling 2019 neu in Kraft gesetzten Paragrafen der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung wieder auf. Damit war eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, damit Flüchtlinge aus dem beschleunigten Verfahren einer kantonalen Unterkunft zugewiesen werden können.

Im September 2019 kam es deswegen vor dem Regierungsratsgebäude zu einer Kundgebung. Vor allem linke Kreise befürchteten, dass mit Hilfe dieser Regelung Menschen, die Sozialhilfe beziehen, in Heime einweisen werden können.

Der Regierungsrat habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, Flüchtlinge oder andere sozialhilfebeziehende Personen zwangsweise Institutionen und Einrichtungen zuzuweisen, schreibt die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung. Aufgrund der Verunsicherung und Ängste, welche die Formulierung dieses Paragrafen bei einem Teil der Bevölkerung ausgelöst habe, hebe ihn der Regierungsrat per 1. März 2020 auf.

Hintergrund für die Schaffung des neuen Paragrafen war die auf 1. März 2019 in Kraft getretene Neustrukturierung des Asylwesens des Bundes. Aufgrund der damit beabsichtigten Beschleunigung der Asylverfahren werden seither Personen in den Kanton Aargau gebracht, die bereits über einen Flüchtlingsstatus verfügen.

Diese Flüchtlinge haben freie Wohnsitzwahl innerhalb des Kantons. Damit sie auf das Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet werden, sollen die Flüchtlinge während einer ersten Phase und auf freiwilliger Basis in kantonalen Asylunterkünften untergebracht werden.

Für diese Unterbringung wurde mit dem umstrittenen Paragrafen eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Kantonale Sozialdienst die Sozialhilfe bei Flüchtlingen durch die Zurverfügungstellung von Wohnraum ausrichten kann. Die Zuständigkeit des Kantonalen Sozialdienstes für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer ersten Phase ihres Aufenthaltes im Aargau soll nun über eine differenziertere Gesetzesnorm geschaffen werden.

Zurück zur Startseite