Volksinitiative Aargauer Regierung ist für Amtsenthebung-Volksinitiative

ga, sda

20.8.2021 - 09:44

Im Kanton Aargau will eine Volksinitiative erreichen, dass die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern in einem Gesetz geregelt wird. Der Regierungsrat stützt die Forderung. Auf dem Bild ist das Stadthaus von Baden zu sehen. (Archivbild)
Im Kanton Aargau will eine Volksinitiative erreichen, dass die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern in einem Gesetz geregelt wird. Der Regierungsrat stützt die Forderung. Auf dem Bild ist das Stadthaus von Baden zu sehen. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Aargau soll die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern in einem Gesetz geregelt werden. Der Regierungsrat hat sich für die entsprechende Volksinitiative ausgesprochen. Die Details soll das Parlament nach einem Ja des Volkes in einem Gesetz festlegen.

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Grobes Fehlverhalten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern könne das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Behörden nachhaltig erschüttern, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag publizierten Botschaft an das Parlament.

Im Kanton Aargau bestünden bereits vereinzelt Regelungen für eine Amtsenthebung von Gemeinde- und Gerichtsbehörden. Man erachte es als sinnvoll, die Möglichkeit der Amtsenthebung beziehungsweise Amtseinstellung auf weitere Behörden sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene auszudehnen.

Die Verfassungsinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» hatte die Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) im Juni 2020 mit 3123 gültigen Unterschriften eingereicht.

Wie die Initiative umgesetzt wird, soll der Grosse Rat festlegen. Die Verfassungsinitiative macht keine genauen Vorgaben. Nur ein offensichtliches und grobes Fehlverhalten oder eine Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen darf gemäss Regierungsrat zu einer Amtsenthebung führen.

Nicht gegen kritische Behördenmitglieder

Eine Amtsenthebung solle nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen vor dem Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode aus dem Amt zu drängen.

Der Souverän soll durch die Möglichkeit einer Amtsenthebung nicht geschwächt werden, wie der Regierungsrat in der Botschaft weiter schreibt. Die Nichtwiederwahl nach Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode bleibe das vorrangige Mittel zur Korrektur eines möglichen Fehlverhaltens.