SteuerAargauer Regierung legt Details zur Senkung der Gewinnsteuer vor
SDA
30.10.2020 - 10:47
Im Kanton Aargau soll die Gewinnsteuer für Unternehmen auf Druck des Parlamentes gesenkt werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Steuergesetzes in eine Anhörung geschickt. Steuerausfälle in Millionenhöhe erachtet der Regierungsrat als «verkraftbar».
Die Reduktion der Gesamtsteuerbelastung von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent führt zu Ausfällen von insgesamt rund 90 Millionen Franken für den Kanton und zu einer Einnahmereduktion von rund 42 Millionen Franken für die Gemeinden. Daher soll die Senkung der Steuer für Gewinne ab 250'000 Franken in drei Schritten erfolgen.
Wie der Regierungsrat in der Anhörungsvorlage weiter schreibt, soll die Gesetzesvorlage bereits auf das Jahr 2022 in Kraft treten. Damit solle der Wirtschaftsstandort Aargau gestärkt werden. Es könne vermieden werden, dass jene rund 1300 Unternehmen, die 82 Prozent zum Steueraufkommen beitrügen, wegzögen. Die Chancen für Neuansiedlungen könnten erhöht werden.
Bürgerliche im Parlament machen Druck
Mit dem konkreten Vorschlag zur Senkung der Gewinnsteuer setzt der Regierungsrat eine Forderung des Parlamentes um. Der Regierungsrat erkenne aufgrund des interkantonalen Standortwettbewerbs nach wie vor einen grundsätzlichen Handlungsbedarf für eine Reduktion der Gewinnbesteuerung, wird Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) in einer Medienmitteilung zitiert.
Wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen positiv entwickelten, sei eine Revision des Steuergesetzes «prüfenswert». Unter anderem zeichne sich aus heutiger Sicht eine positive Tendenz des laufenden Rechnungsjahrs ab. Ein Vorziehen einer etappierten Gewinnsteuersenkung auf das Jahr 2022 sei «finanzpolitisch aus heutiger Sicht vertretbar».
Keine Progression mehr
Mit einer Gesamtsteuerbelastung von 15,1 Prozent könne der Kanton Aargau ein altes Anliegen umsetzen, nämlich die Schaffung eines sogenannten Proportionaltarifs, wie ihn die allermeisten Kantone kennen, heisst es in der Anhörungsvorlage.
Ein Proportionaltarif sei verständlicher, und die Steuern liessen sich einfacher berechnen. Beim Proportionaltarif liegt ein festes prozentuales Verhältnis zwischen Steuerforderung und Berechnungsgrundlage vor.
Der Ansatz bleibt unverändert – unabhängig von der Höhe des steuerbaren Gewinns. Auch die direkte Bundessteuer kennt bei der Gewinnbesteuerung der juristischen Personen einen Proportionaltarif von 8,5 Prozent.
Referendum ist möglich
Die Parteien und Verbände haben nun Zeit, sich bis zum 8. Januar 2021 zu den Vorschlägen des Regierungsrats zu äussern. Der neu gewählte Grosse Rat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 über die Revision des Steuergesetzes entscheiden. Eine Volksabstimmung über die umstrittene Revision des Steuergesetzes würde gemäss Fahrplan des Regierungsrats Anfang 2022 stattfinden.
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