Die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Dienste Aargau sollen enger Zusammenarbeiten. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Die Spitäler sollen auch klarer über ihre Absichten informieren als bisher.
Das Marschrichtung für die drei kantonseigenen Spitalgesellschaften sieht vor, dass Kooperationen mit übrigen Spitälern nur dann eingegangen werden sollen, wenn keine vergleichbare Kooperation mit einem Kantonsspital «möglich oder sinnvoll ist». Das teilte der Regierungsrat am Freitag mit.
Er erwartet nach eigenen Angaben eine frühzeitige Information «über Vorhaben und Vorkommnisse von erheblicher unternehmerischer oder politischer Tragweite».
Neu sind die Verwaltungsräte gehalten, den Kanton aktiv über beabsichtigte Beendigungen von Kooperationen zwischen den Kantonsspitälern und über neue Kooperationen mit Dritten, welche die anderen Kantonsspitäler tangieren, zu informieren.
Eigentümer gibt Tarif durch
Diese Grundsätze in der so genannten Eigentümerstrategie beschloss der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 23. Oktober. Damit reagierte die Exekutive auf Entscheide der Kantonsspitäler Aarau und Baden.
Sie hatten ihre gegenseitige Zusammenarbeit in den Bereichen Orthopädie und Kardiologie gekündigt. Seit Anfang Oktober arbeitet das Kantonsspital Baden mit der Kardiologie Mittelland AG zusammen, die der Hirslanden Klinik Aarau (HKA) angegliedert ist.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) prüft derzeit, ob die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Fachärzte und den Notfall des Leistungsauftrags Kardiologie (beziehungsweise Herzmedizin als gesamtes) gemäss Spitallisten 2015 und 2020 weiterhin eingehalten sind. Auch wird abgeklärt, ob eine Überversorgung vorliegt.
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