Drogen-Hotspots Aargauer Regierung sieht in Lage der Asylunterkünfte kein Risiko

roch, sda

1.12.2023 - 11:46

Die Aargauer Regierung sieht kein Sicherheitsrisiko in der Tatsache, dass sich einige Asylunterkünfte im Aargau in der Nähe von Drogen-Hotspots befinden. (Symbolbild)
Die Aargauer Regierung sieht kein Sicherheitsrisiko in der Tatsache, dass sich einige Asylunterkünfte im Aargau in der Nähe von Drogen-Hotspots befinden. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat sieht in der Lage von Asylunterkünften in der Nähe von Drogen-Hotspots kein Sicherheitsrisiko. Eine Vermischung von lokalen Gruppierungen und Asylsuchenden könne die Kantonspolizei nicht feststellen, schreibt die Regierung in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf einen SVP-Vorstoss.

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Die Bahnhöfe Aarau und Brugg gälten im Kanton Aargau als Hotspots der Gewalt und des Drogenhandels, schrieb Grossrat Miro Barp (SVP) in seiner Interpellation. Viele Personen in diesem Umfeld hätten einen Migrationshintergrund und die Szene habe «eine grosseAnziehungskraft für labile, vor allem junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund».

Deshalb fragte Barp, ob es zweckmässig sei, «Asylbewerbende weiterhin in den grossen Zentren unterzubringen». Mit dem Bundesasylzentrums Brugg, dem Asylzentrum für Unbegleitete Minderjährige (UMA) in Windisch, der Unterkunft beim Bahnhof Wildegg und der geplanten Asylunterkunft in Wettingen entstehe «eine kritische Ballung von Hotspots».

Keine Vermischung mit Asylsuchenden

In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass an den drei auffälligsten Hotspots von Drogenkriminalität im Kanton (Bahnhöfe Aarau, Baden und Brugg) «in erster Linie ortsansässige Personen auffallen». Eine eigentliche Vermischung der lokalen Gruppierungen mit Asylsuchenden könne die Kantonspolizei nicht feststellen. Die Lage in den Asylunterkünften und deren unmittelbarer Umgebung sei seit Längerem ruhig.

Die Kantonspolizei pflege «eine sehr enge und seit Jahren bewährte Zusammenarbeit» mit dem Kantonalen Sozialdienst (KSD), den Regionalpolizeien und den Gemeindebehörden.

Es gebe zwar kriminelle Asylsuchende, diese begingen ihre Delikte «aber typischerweise nicht in der Nähe ihrer Unterkunft und nicht einmal innerhalb ihres Wohnkantons». Zudem liessen sich Delikte nicht verhindern, indem Unterkünfte in bevölkerungsärmere Regionenverschoben werden, schreibt der Regierungsrat. Im Vordergrund stünden «Kriminalprävention und einer konsequenten Strafverfolgung».

24-Stunden-Dienst bei grösseren Unterkünften

Im Wissen «um die verstärkte öffentliche Diskussion des Sicherheitsempfindens der Anwohnerinnen und Anwohner, habe der KSD sein Betriebskonzept angepasst und setze bei grösseren Unterkünften künftig auf eine «personelle Präsenz während 24 Stunden an sieben Tagen.» Bei Bedarf könnten externe Sicherheitsdienste die Abdeckung in der Nacht übernehmen.