Der Aargauer Regierungsrat will die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle in der Kantonsverwaltung für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger genau prüfen. Er will sich nicht drängen lassen, um ein entsprechendes Gesetz zu schaffen.
Die notwendigen Grundlagen würden noch nicht vorliegen, und es müssten verschiedene Fragestellungen vertieft abgeklärt werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag. So soll geklärt werden, ob die Ombudsstelle zur mehr oder weniger Aufwand in der Verwaltung führe.
Auch sei zu prüfen, ob bezüglich Aggressionen oder Drohungen gegenüber Verwaltungsstellen und Gerichten Unterschiede zwischen Gemeinwesen mit und ohne eine Ombudsstelle festgestellt werden könnten. Der Grosse Rat hatte die Forderung aus den Reihen der CVP nach einer solchen Anlaufstelle letztmals im Mai 2011 mit 67 und zu 61 Stimmen abgelehnt.
In der aktuellen Motion vom vergangenen März verlangen Grossräte aus den Reihen von SP, GLP, SVP und EVP, dass der Kanton eine Ombudsstelle einrichtet. Dies sieht die Kantonsverfassung vor. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, erklärt sich jedoch bereit, die Forderung als unverbindlicheres Postulat entgegenzunehmen.
Niederschwelliger Zugang
Das Prinzip der Ombudsstelle sei erfolgreich, halten die Motionäre fest. Eine unabhängige Stelle mit niederschwelligem Zugang ermögliche den Bürgerinnen und Bürgern, Verfahrensfragen zu klären und sich über tatsächliche oder vermeintliche Missstände zu beschweren. Die Ombudsstelle sei Teil einer funktionierenden Demokratie, wo Bürgerinnen und Bürger ernst genommen würden.
Jedes Departement und die Justizleitung würden derzeit Anfragen von Bürgern beantworten. Eine Koordination sei nicht vorgesehen. Die Motionäre verweisen auf die Erfahrungen des Ombudsmanns des Kantons Basel-Landschaft. Der Ombudsmann höre die Betroffenen an und könne damit primär den Konflikt beenden. Er könne die Mehrheit der Fälle im persönlichen Kontakt mit den Betroffenen klären.
Sieben Kantone verfügen gemäss Regierungsrat derzeit über eine unabhängige Anlaufstellen für Beschwerden und Anliegen aus der Bevölkerung. Es handelt sich um die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Waadt, Zug und Zürich. Auf kommunaler Ebene sind es unter anderem die Städte Bern, Luzern, St. Gallen, Wallisellen, Zug und Zürich.
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