Sicherheit Aargauer Regierungsrat behält religiösen Extremismus im Auge

SDA

23.8.2019 - 10:45

Der Aargauer Regierungsrat und die Kantonspolizei sind sich nach eigenen Angaben der Risiken des religiösen Extremismus für die innere Sicherheit im Kanton bewusst. Daher verfolgt die Polizei Hinweise auf verdächtige Vorgänge innerhalb von Moscheen.

Die Kantonspolizei tue dies beispielsweise, wenn der begründete Verdacht bestehe, dass terroristische oder gewaltextremistische Gefahren durch Predigten mit religiösem Hass als Inhalt entstehen könnten. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zur einer Interpellation des FDP-Grossrats Adrian Schopp.

Die Kantonspolizei unterhalte zudem regelmässige Kontakte mit den Verantwortlichen der verschiedenen islamischen Vereine im Kanton. Der «Dienst Staatsschutz» der Polizei sei mit dieser Aufgabe betraut.

Der Extremismus werde von den zuständigen Behörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beobachtet und bekämpft. Die Kantonspolizei stehe im ständigen Austausch mit dem Nachrichtendienst des Bundes und mit der Bundeskriminalpolizei.

Herausforderung für Gesellschaft

Die Radikalisierung sei eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, hält der Regierungsrat fest. Man teile die Einschätzung, dass vom politischen Islam beziehungsweise vom Islamismus und dessen Auslegern auch in der Schweiz und im Kanton Aargau eine Gefahr ausgehe.

Der Regierungsrat macht gleichzeitig klar, «dass sich eine grosse Mehrheit der Muslime in die rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Kanton Aargau integriert». Der politische Islam sei bisher ein Randphänomen geblieben.

Seit Anfang Jahr bestehen zwei Anlaufstellen in der Kantonsverwaltung, an die sich Personen aus dem Umfeld eines sich möglicherweise radikalisierenden Menschen wenden können. Angesprochen sind Fachpersonen aus den Bereichen Bildung, Freizeit, Asylwesen, Migration und Soziales – jedoch auch Angehörige.

Der Kanton hat keine Kontrolle über die Finanzflüsse der rund 25 Aargauer Moscheen. Es handle sich um privatrechtliche Vereine, hält der Regierungsrat fest. Es bestehe keine Offenlegungspflicht, da keine staatliche Anerkennung vorhanden sei.

Imam für Gefangene

Die Justizvollzugsanstalt Lenzburg (JVA) arbeitet bei Bedarf seit einigen Jahren mit einem Imam zusammen, der in der Schweiz aufgewachsen und im Kanton Aargau tätig ist, wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht. Diese sporadische Zusammenarbeit habe sich in der Vergangenheit als problemlos erwiesen.

Vor der Zulassung der Tätigkeit in der JVA Lenzburg sei eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen worden. Auf die verschiedenen Religionen wird in der JVA werde im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Sicherheit Rücksicht genommen.

So werde in der JVA für die Christen eine ökumenische und für die orthodoxen Christen eine eigene Weihnachtsfeier durchgeführt; die Muslime hätten die Möglichkeit, den Bajram zu feiern, den Abschluss des Ramadans.

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