Gemeindepolitik Aargauer Regierungsrat entscheidet für Gemeinderätin aus Gebenstorf

mk, sda

22.6.2021 - 10:40

Der Entzug der Ressorts der Frau Vizeammann von Gebenstorf, Cécile Anner, ist laut dem Aargauer Regierungsrat unzulässig. (Archivbild)
Der Entzug der Ressorts der Frau Vizeammann von Gebenstorf, Cécile Anner, ist laut dem Aargauer Regierungsrat unzulässig. (Archivbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat hat eine Beschwerde der Frau Vizeammann von Gebenstorf, Cécile Anner (SVP), gegen den Entzug ihrer Ressorts durch den Gemeinderat gutgeheissen. Für den Ressortentzug besteht laut dem Regierungsrat keine gesetzliche Grundlage.

Keystone-SDA, mk, sda

So sehe das kantonale Recht keinen vollständigen Ressortentzug vor, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Dienstag mit. Dieser sei deshalb unzulässig. Auch für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten sieht der Regierungsrat keinen Anlass. Die vom Gemeinderat festgestellten Pflichtverletzungen von Anner seien dafür nicht gravierend genug.

Der Gemeinderat von Gebenstorf hatte ihr im September letzten Jahres per sofort sämtliche Ressorts entzogen. Der Vorwurf lautete auf Verletzung des Kollegialitätsprinzips und Kompetenzüberschreitungen. Gegen den Entscheid des Gemeinderates wehrte sich Anner beim Regierungsrat. Für die Dauer des Beschwerdeverfahrens gewährte dieser aufschiebende Wirkung. Anner konnte also ihr Gemeinderatsamt weiterführen.