Einbürgerung Aargauer Regierungsrat passt Spielregeln ans Bundesrecht an

SDA

6.10.2017 - 09:50

Aarau

Der Aargauer Regierungsrat hat sichergestellt, dass das verschärfte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht ab 2018 auch im Kanton angewendet wird. Der Grosse Rat hatte die notwendige Anpassung des Kantonsgesetzes an die Bundesvorgaben abgelehnt.

Mit der Änderung der Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht setze der Regierungsrat die Vorgaben des Bundes um, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Das neue Bundesgesetz, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Neuerungen.

Neu muss der Gesuchsteller eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben und sich während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz aufgehalten haben. Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt.

Fünf Jahre im Aargau leben

Ein Gesuchsteller muss wie bisher seit mindestens fünf Jahren im Aargau und mindestens drei Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde gelebt haben. Zudem gibt es keine Sonderregelung mehr bei gemeinsam eingereichten Gesuchen von Ehepartnern. Beide müssen neu einen Aufenthalt von 10 Jahren in der Schweiz nachweisen.

Das Kantonsgesetz findet weiterhin Anwendung - sofern das Bundesrecht nicht strengere Vorschriften beinhaltet. Neu wird im Aargau bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Strafmass gemäss Behördenauszug berücksichtigt. Der Aargau stellte bislang auf die Unterscheidung Verbrechen/Vergehen ab und berücksichtigte das Strafmass nicht.

Kantonale Sprachtests fallen weg

Ab dem kommenden Jahr gibt es im Aargau keine kantonalen Spachtests mehr für Personen, die den Schweizer Pass wollen. Gesuchsteller müssen - wie vom Bund vorgeschrieben - die erforderlichen Sprachkenntnisse gemäss Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachwiesen: A2 für schriftliche Sprachkompetenzen und B1 für mündliche Sprachkompetenzen.

Für Personen, die ihr Gesuch noch in diesem Jahr einreichen, gilt bis Mitte 2018 eine Übergangslösung: Sie können die kantonalen Sprachtests noch absolvieren.

Der Grosse Rat hatte die Revision des kantonalen Einbürgerungsgesetzes im Mai abgelehnt. Der SVP waren die Bestimmungen zu wenig streng. Der SP gingen die Bestimmungen zu weit. Der Regierungsrat wollte das Gesetz an die Vorgaben des Bunds anpassen.

Zurück zur Startseite