Justiz Aargauer Regierungsrat unterstützt Wiederwahl eines Staatsanwalts

ga, sda

9.9.2022 - 10:26

Der Grosse Rat wird im November entscheiden, ob der umstrittene Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm seinen Posten behalten kann. Der Regierungsrat hält an seiner Empfehlung für die Wiederwahl fest. (Symbolbild)
Der Grosse Rat wird im November entscheiden, ob der umstrittene Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm seinen Posten behalten kann. Der Regierungsrat hält an seiner Empfehlung für die Wiederwahl fest. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat hat sich für die Wiederwahl des umstrittenen Leiters der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm für weitere vier Jahre ausgesprochen. Gegen Simon Burger (SVP) sind ein Disziplinarverfahren und eine Strafanzeige hängig.

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Trotz der nach «wie vor bestehenden Mängel in der Führungsarbeit hält der Regierungsrat aufgrund der Gesamtsituation» an seiner Wahlempfehlung für den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm fest, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte.

Der Regierungsrat erwarte aber, dass sowohl Burger wie auch der Leitende Oberstaatsanwalt, der für die Führung der Staatsanwaltschaften verantwortlich sei, die notwendigen Verbesserungen in ihrer Führungsarbeit umsetzten. Insbesondere müssten Abgänge von Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vermieden werden, um einen Know-how-Verlust zu verhindern.

Es besteht laut Regierungsrat weiterer Verbesserungsbedarf in der Führungsarbeit von Burger, um die Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit mit der gesamten Belegschaft zu stärken.

Arbeitssituation laut Regierung «stabil»

Die fachliche Arbeitssituation in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei hingegen «weiterhin stabil». Dies zeige sich darin, dass die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegenüber den anderen regionalen Staatsanwaltschaften nicht abfalle.

Im Juli hatte das Büro des Grossen Rates mitgeteilt, Burger könne im Parlament erst im November zur Wiederwahl antreten. Vergangene Woche hatte der Grosse Rat die Gesamterneuerungswahlen der Behörden des Kantons für die Amtsperiode 2023-2026 vorgenommen. Dabei wurden mehr als 150 Funktionen besetzt.

Das waren vor allem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter am Ober- und Verwaltungsgericht. Auch der Bankrat der staatseigenen Aargauischen Kantonalbank (AKB) wurde gewählt.

Viel Politik ist im Spiel

Der Fall Burger ist im Aargau verpolitisiert. Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatten im Jahr 2020 Mängel in der Amts- und Personalführung geltende gemacht. Um die Vertrauenskrise zu bewältigen, liess der Regierungsrat die Führungs- und Arbeitssituation von einem externen Beratungsbüro analysieren.

Gegen Burger sind ein vom Regierungsrat eingeleitetes Disziplinarverfahren sowie eine Strafanzeige hängig. Im Disziplinarverfahren geht es um den persönlichen Umgang von Burger mit der Kantonspolizei.

Der Regierungsrat hatte Burger im März einen Verweis gemäss Personalgesetz erteilt. Burger reichte im April bei der Schlichtungskommission für Personalfragen ein Schlichtungsbegehren ein.

Der Regierungsrat hält am Verweis fest, wie aus am Freitag veröffentlichten Antworten zu drei Interpellationen von SVP-Fraktionspräsidentin Désirée Stutz hervorgeht. Das Schlichtungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen.

Anzeige als Polizist und Privatperson eingereicht

Zudem zeigte im Juni 2021 ein Polizeioffizier, der den Dienst mittlerweile quittierte, Burger wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs an. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt kam zum Schluss, dass sich der Vorwurf nicht erhärten lasse.

Der damalige Polizeioffizier habe diese Anzeige eigenständig eingereicht, hält der Regierungsrat dazu fest. Es habe keine offiziellen von einer vorgesetzten Behörden angeordneten Ermittlungen gegeben.

Der Regierungsrat erachtet es gemäss eigenen Angaben als problematisch, «dass die Anzeige vom damaligen Polizeioffizier sowohl als Polizist als auch als Privatperson eingereicht wurde und damit der Status von Amts- und Privatperson vermischt wurde».

Die bisherigen Erkenntnisse aus der Strafanzeige zeigten, dass bei der Kantonspolizei mit internen Dienstanweisungen eine Klärung bezüglich Anzeigepflicht erfolgen müsse. Es solle insbesondere eine klare Trennung zwischen Anzeigen der Kantonspolizei als Organisation, Anzeigen von einzelnen Korpsangehörigen und von Anzeigen von Korpsangehörigen als Privatperson sichergestellt werden, hält der Regierungsrat fest.