Energie Aargauer Regierungsrat will kein generelles Verbot von Ölheizungen

ga, sda

24.2.2023 - 10:04

Der Aargauer Regierungsrat will kein generelles Verbot von Ölheizungen. Es soll jedoch Auflagen geben, wenn eine alte Heizung ersetzt wird. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat will kein generelles Verbot von Ölheizungen. Es soll jedoch Auflagen geben, wenn eine alte Heizung ersetzt wird. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau soll es beim Heizungsersatz kein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizungen geben. Der Regierungsrat lehnt die Forderung der GLP-Fraktion nach einem Verbot ab. Er setzt wie zahlreiche andere Kantone auf eine strenge Regelung im kantonalen Energiegesetz

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Der Entwurf zur Revision des Energiegesetzes enthalte bereits wesentliche Elemente, die nach den Erfahrungen anderer Kantone in ihrer Wirkung einem generellen Verbot sehr nahe kämen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion der GLP-Fraktion. Der Vorschlag lehne sich weitgehend an die Regelungen der Nachbarkantone an.

Davon abweichende kantonale Einzellösungen erschwerten die Umsetzung für die Branche. Sie könnten zu zusätzlichem Planungsaufwand führen und würden den Kontrollaufwand für die Behörden erhöhen.

Neues Energiegesetz ist in Diskussion

Der Entwurf für die Revision des kantonalen Energiegesetzes sieht vor, dass beim Ersatz einer Heizung der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent das massgebenden Bedarfs nicht überschritten werden darf. Bei einem finanziellen Härtefall ist eine Ausnahme vorgesehen.

Mit der niederschwelligen Forderung nach einem Anteil nichterneuerbarer Energie von maximal 90 Prozent beim Wärmeerzeugerersatz werde in der Praxis das Ziel der GLP-Motion zu weiten Teilen erreicht, hielt der Regierungsrat fest.

Der Grosse Rat hat die Vorlage noch nicht beraten. Das Stimmvolk hatte das kantonale Energiegesetz im Herbst 2020 knapp abgelehnt. Als Gründe für das Scheitern gelten das Fehlen einer Härtefallregelung beim Ersatz von Ölheizungen und die vorgesehene Pflicht zur Erzeugung von Eigenstrom.

GLP will Nägel mit Köpfen machen

Die GLP-Fraktion forderte in ihrer Motion, dass beim Ersatz von Heizungen keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Es sei höchste Zeit, in der Klimapolitik Farbe zu bekennen, und die notwendigen Schritte zu unternehmen. Rund ein Viertel des CO2-Ausstosses im Aargau stamme aus fossilen Heizungen.

Es sei klar, dass diese Heizungen keine Zukunft mehr hätten, um das Netto-Null-Ziels zu erreichen. Es genüge nicht, nur zu fördern und Subventionen für den Heizungsersatz an jene zu verteilen, die ihre Heizung ersetzen wollten, hielt die GLP-Fraktion weiter fest.