Wohnen Aargauer Regierungsrat will Wohnbau nicht fördern

ga, sda

30.6.2023 - 14:35

Wohnen soll im Kanton Aargau eine Privatsache bleiben. Der Regierungsrat will nicht in den Immobilienmarkt eingreifen. (Symbolbild)
Wohnen soll im Kanton Aargau eine Privatsache bleiben. Der Regierungsrat will nicht in den Immobilienmarkt eingreifen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will nicht direkt in den Wohnungsmarkt eingreifen. Er hat die SP-Forderung nach einem Wohnbauförderfonds abgelehnt. Auch von der SP-Forderung nach einem Vorkaufsrecht der Gemeinden für Liegenschaften und Bauland will er nichts wissen.

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Der Aargau kenne keine direkte kantonale Wohnbauförderung, schreibt der Regierungsrat in am Freitag veröffentlichten Stellungnahmen. Der geforderte Fonds zur Förderung von Wohnbau mit Kostenmiete könne «keine Breitenwirkung» erreichen. Die Wohnungsnot sei in den Regionen sehr unterschiedlich.

Ein kantonaler Fonds könnte sich gemessen am Gesamtwohnungsbestand auch bei substanzieller Ausstattung nur an vergleichsweise wenigen Projekten beteiligen. Der Regierungsrat weist zudem auf die finanziellen Perspektiven des Kanton mit hohen Defiziten hin.

Gegen Vorkaufsrecht für Gemeinden

Er lehnt ebenfalls das von der SP in einer Motion geforderte Vorkaufsrecht für Gemeinden als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ab. Er zweifelt den Nutzen an, weil sich damit nichts an der Preisbildung auf dem Immobilienmarkt ändere.

Dieser Umstand dürfte laut Regierungsrat unabhängig von einem Vorkaufsrecht in vielen Fällen verhindern, dass eine Gemeinde an gute Lage Land für gemeinnützigen Wohnungsbau mit tiefen Mieten erwerben könne. An weniger gefragten Lagen dürften Gemeinde auch ohne Vorkaufsrecht eher in der Lage sein, Land oder Immobilien zu kaufen.

Aargau setzt gute Rahmenbedinguen

Der Regierungsrat sieht den Kanton in einer indirekten Rolle. So sollten gute Rahmenbedingungen bei Bau und Planung mithelfen, dass das Wohnungsangebot möglichst der Nachfrage entspreche und die Wohnungskosten für die Haushalte verkraftbar blieben.

Es müsse berücksichtigt werden, dass das Wohnungsangebot und die Nachfrage je nach Region und über die Zeit erheblich schwanke. So erreiche die Lehrwohnungsziffer schweizweit alle 10 bis 15 Jahren einen ausgeprägten Höchst- oder Tiefststand.

Bundesgeld für Wohngenossenschaften

Der Regierungsrat beantwortete auch zwei Interpellationen aus den Reihen von FDP und SP zum Thema Wohnen. Im Aargau gibt es es keine Fördermittel für genossenschaftliche Wohnungen, wie der Regierungsrat klar macht. Der Bund finanziert im Aargau 1083 Wohnungen im Wert von 136,9 Millionen Franken mit.

Im Aargau galten gemäss einer Sonderauswertung von Statistik Aargau im Jahr 2021 insgesamt 721 Gebäude und 6253 Wohnungen als «gemeinnützig». Damit lag der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand bei 1,86 Prozent. Ein grosser Teil davon betreffe Bauten von Wohngenossenschaften, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrat Adrian Schoop (FDP).

In der Stellungnahme zu einer SP-Interpellation räumt der Regierungsrat ein, dass Wohnen eine grosse finanzielle und praktische Bedeutung für alle Einwohnerinnen und Einwohner habe. Man anerkenne die «sozialpolitische Bedeutung des Wohnens». Wohnen und das Heizen seien der grösste Kostenblock in einem durchschnittlichen Haushalt.