Grosser Rat AG Aargauer Spitalsteuer wird in die Kantonssteuer eingebaut

SDA

30.6.2020 - 10:44

Der Kanton Aargau kann Spitälern gemeinwirtschaftliche Leistungen mit mehr Geld entschädigen. Das revidierte Spitalgesetz schafft die Grundlage dazu. (Symbolbild)
Der Kanton Aargau kann Spitälern gemeinwirtschaftliche Leistungen mit mehr Geld entschädigen. Das revidierte Spitalgesetz schafft die Grundlage dazu. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Aargau wird die seit knapp 50 Jahren bestehende Spitalsteuer definitiv abgeschafft und in die Kantonssteuer integriert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag in Spreitenbach AG bei der zweiten Beratung des revidierten Spitalgesetzes beschlossen. Das Gesetz wurde einstimmig gutgeheissen.

Die zweckgebundene Sondersteuer deckt gemäss Regierungsrat derzeit nur noch rund die Hälfte des Kantonsanteils an der Spitalfinanzierung. Der wegfallende Zuschlag wird kostenneutral in die ordentliche Steuer überführt.

Das Steuergesetz wurde bereits angepasst. Dort steht, dass der ordentliche Ansatz der einfachen Kantonssteuer 100 Prozent nicht überschreiten darf. Der Höchstwert für die einfache Kantonssteuer wurde auf 115 Prozent festgesetzt.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Ein wichtiger Punkt im Spitalgesetz sind die von Spitälern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), die aus Gründen der Versorgungs- und Patientensicherheit notwendig sind. Der Kanton kann diese Leistungen abgelten, wenn diese nicht kostendeckend erbracht werden können.

Im Gesetz steht, dass der Kanton die GWL «entschädigen kann». Der Grosse Rat lehnte die von den Grünen geforderte zwingende Entschädigung ab. Derzeit bezahlt der Kanton rund 24 Millionen Franken, wie Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) ausführte. Die Summe werde wohl auf 30 Millionen Franken steigen.

Der Grosse Rat war der Meinung, dass der Kanton bei den Spitälern nicht Leistungen bestellen kann, wenn er diese nicht auch bezahlt.

Insgesamt wird das seit 16 Jahren geltende Spitalgesetz den Bundesvorgaben und dem allgemeinen Trend im kantonalen Gesundheitswesen angepasst. Das Gesetz klammert jedoch umstrittene Themen wie die Teilprivatisierung der Kantonsspitäler aus.

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