WhistleblowingAargauer Staatsangestellte sollen Missstände melden können
ga, sda
23.2.2024 - 10:59
Der Aargauer Regierungsrat plant die Schaffung einer Whistleblowing-Anlaufstelle für die 5000 Staatsangestellten. Für die Meldung von Missständen soll das Personalrecht angepasst werden. Die in einer Motion geforderten rechtlichen Grundlagen für die Anlaufstelle lehnt der Regierungsrat jedoch ab.
ga, sda
23.02.2024, 10:59
SDA
Er verweist auf das Nein in der Volksabstimmung zum kantonalen Ombudsgesetz im vergangenen Juni. Das Gesetz, das unter anderem auch eine Whistleblowing-Stelle für die Staatsangestellten vorsah, scheiterte mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 51,1 Prozent. SVP und FDP hatten das Gesetz in der Abstimmung gebodigt.
Wie der Regierungsrat in der Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen von EVP, GLP und SVP schreibt, plant die HR-Abteilung des Departements Finanzen und Ressourcen das Thema in die Gesamtrevision des Personalrechts einzubauen. Der Regierungsrat macht klar, dass es sich erst um eine Absichtserklärung handle.
Kaum Schutz im Aargau
Das geltende Personalgesetz des Kantons Aargau regelt, dass die Meldung von schwerwiegenden Missständen (nach Ausschöpfung des Dienstweges) an die Präsidentin respektive den Präsidenten des Grossen Rats keine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellt. Der Kanton kenne somit bei Meldungen von schwerwiegenden Missständen nur den Schutz vor Verletzung des Amtsgeheimnisses, heisst es in der Stellungnahme des Regierungsrats.
Der Kantone kenne indes keinen weiteren Schutz wie beispielsweise vor Disziplinarmassnahmen, Kündigung, Bestrafung oder Benachteiligung in der beruflichen Stellung. In der Motion wird gefordert, dass der Kanton die rechtlichen Grundlagen zum Schutz von berechtigtem Whistleblowing schaffen soll.
Andere sind weiter
In verschiedenen Kantonen und Städten sind in den letzten Jahren externe Anlaufstellen für die Meldung von Missständen in der Verwaltung eingerichtet oder bezeichnet worden. Gemäss einer Studie der Fachhochschule Graubünden im Auftrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus dem Jahr 2023 verfügen 19 von 34 Körperschaften wie Bund, Kantone und sieben grosse Städte über eine Meldestelle ausserhalb des üblichen Vorgehens.
Diese Anlaufstellen sind demnach am häufigsten bei der Finanzkontrolle angesiedelt, bei der Ombudsstelle, der Kanzlei, der Personalabteilung oder anderen Abteilungen, wie der Regierungsrat festhält.
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