Grosser Rat AG Aargauer Volk wird über umstrittene Steuersenkungen entscheiden

ga, sda

7.12.2021 - 16:11

Das Aargauer Volk wird im kommenden Mai über eine umstrittene Steuergesetzrevision abstimmen. Unternehmen sollen weniger Steuer abliefern. Auch Personen sollen weniger bezahlen, weil erhöhte Pauschalabzüge das steuerbare Einkommen verringern. (Symbolbild)
Das Aargauer Volk wird im kommenden Mai über eine umstrittene Steuergesetzrevision abstimmen. Unternehmen sollen weniger Steuer abliefern. Auch Personen sollen weniger bezahlen, weil erhöhte Pauschalabzüge das steuerbare Einkommen verringern. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent sinken. Das hat der Grosse Rat beschlossen. Die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien sollen erhöht werden. Das letzte Wort wird das Volk zur umstrittenen Revision haben.

7.12.2021 - 16:11

Nach der zweiten Beratung des Steuergesetzes, das Ausfälle von bis zu 220 Millionen Franken pro Jahr bringt, hiess das Parlament am Dienstag das revidierte Steuergesetz mit 94 zu 39 Stimmen gut.

Das Volk wird voraussichtlich am 15. Mai über die umstrittene Vorlage entscheiden. Die SP-Fraktion, welche die Revision ablehnt, hatte den Antrag auf das so genannte Behördenreferendum gestellt. Mit 40 Stimmen wurde das notwendige Quorum von 35 Stimmen erreicht. Bei einem Ja in der Volksabstimmung würde das Gesetz rückwirkend auf dem 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Unternehmen sollen weniger zahlen

Konkret soll die Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen mit einem Gewinn ab 250'000 Franken von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent gesenkt werden. Die Senkung soll ab 2022 gestaffelt in drei Etappen vollzogen werden.

Gleichzeitig sollen für natürliche Personen die Abzüge für die Krankenversicherung und die Sparkapitalzinsen erhöht werden: für verheiratete Personen von 4000 Franken auf 6000 Franken, für Singles von 2000 Franken auf 3000 Franken. Die Ansätze wurden seit 20 Jahren nicht mehr erhöht.

Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken würden 128 Franken weniger bezahlen, bei einem Einkommen von 100'000 Franken wären es 203 Franken. Für Verheiratete würden die Reduktionen 248 Franken beziehungsweise 364 Franken betragen.

Es geht um viel Geld

Die Gewinnsteuertarifsenkung wird gemäss Prognosen des Regierungsrats zu Mindereinnahmen des Kantons von 30 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 90 Millionen Franken im Jahr 2024 führen. Die Gemeinden werden mit Mindereinnahmen von 14 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 42 Millionen Franken im Jahr 2024 zu rechnen haben.

Die Erhöhung der Pauschalabzüge wird zu Mindereinnahmen beim Kanton von 46 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 42 Millionen Franken führen.

Der Grosse Rat beschloss, dass der Kanton den Gemeinden im kommenden Jahr die Steuerausfälle einmalig mit maximal 10 Millionen Franken ausgleicht.

Positionen sind unverrückbar

Die Standpunkte zur Steuergesetzrevision sind unverrückbar. SVP, FDP, Mitte und GLP stehen hinter der Revision. Nicht nur Unternehmen würden profitieren, sondern alle Steuerzahlenden. Der Aargau verfüge über den dritthöchsten Steueransatz für Unternehmen, hiess es.

SP, Grüne und EVP warnen vor den Einnahmeausfällen. Die grossen Mindererträge würden beim Kanton Spuren hinterlassen, und die Gemeinden könnten die Ausfälle nicht verkraften. Es werde zu einem Abbau oder zu Steuererhöhungen in den Gemeinden kommen.

Finanzdirektor Markus Dieth (Die Mitte) sagte, der Kanton werde mit der Revision steuerlich wettbewerbsfähiger. Alle privaten Steuerpflichtigen würden profitieren. Zudem werde vermieden, dass grosse Firmen abwanderten und Arbeitsplätze verloren gingen.

ga, sda