Wald Aargauer Waldgrenzplan liegt öffentlich auf

SDA

29.8.2019 - 10:48

Die Aargauer Wald- und Grundeigentümer können bis Ende September den neuen Waldgrenzplan einsehen. Der Plan legt die Waldgrenzen rechts- und eigentümerverbindlich fest. Seit Anfang Jahr gibt es im Kanton keine dynamischen Waldgrenzen mehr.

Für die statischen Waldgrenzen wurden im Aargau erstmals die landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgeschieden und in einem geografischen Informationssystem erfasst.

Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher Nutzflächen gegenüber dem Wald nahmen die Kreisforstämter eine präzise Waldausscheidung vor, wie das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Donnerstag mitteilte.

Die Grundeigentümer stünden nun durch die Umstellung auf statische Waldgrenzen nicht mehr unter Druck, das Einwachsen von Wald auf ihren Flächen dauernd zu verhindern.

Somit sollten gemäss BVU vermehrt Pionierflächen im Randbereich zwischen Wald und Landwirtschaftsfläche entstehen. Diese bieten vielen Lebewesen einen Lebensraum und nehmen auch in der Vernetzung eine wichtige Funktion ein.

Bisher konnte sich die Waldfläche vergrössern, indem sie in andere Flächen einwuchs. Voraussetzung war, dass sich die Fläche weder im Baugebiet befand noch angrenzend daran. Nach mindestens 15 Jahren wurde eine solche Fläche als Wald ausgeschieden und so dauerhaft einer anderen Nutzung entzogen.

Waldrandlänge von 4200 Kilometern

Die neuen, statischen Waldgrenzen gelten seit Anfang Jahr. Der Grosse Rat hatte Anfang 2018 der entsprechenden Änderung des Waldgesetzes zugestimmt.

Für die Waldrandlänge von rund 4200 Kilometern gilt der dynamische Waldbegriff. Der grösste Teil der Waldränder liegt entlang von Landwirtschaftszonen.

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