Obergericht AargauAargauer Zivilschutz-"Schwänzer» wird zur Kasse gebeten
ga, sda
29.4.2024 - 10:03
Ein 31-jähriger Mann muss im Kanton Aargau wegen Nichteinrückens in den Zivilschutz tief in die Tasche greifen. Das Obergericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen. Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte den Mann noch freigesprochen.
ga, sda
29.04.2024, 10:03
SDA
Das Obergericht sprach den Mann schuldig der Nichtbefolgung eines Aufgebots als schutzdienstpflichtige Person – und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 270 Franken (insgesamt 5400 Franken), wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Busse beträgt 1300 Franken. Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen, das in diesem Fall rund 12'000 Franken pro Monat beträgt.
Neben der Busse muss der Zivilschutz-"Schwänzer» die obergerichtlichen Verfahrenskosten von 2088 Franken bezahlen. Hinzu kommen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die Anklagegebühr von 2040 Franken. Seinen Anwalt hat der Mann ohnehin selbst zu finanzieren.
Einfach nicht erschienen
Der Schweizer war seinem Aufgebot ("WK Betreuung, Sanität, Material") vom Mai 2022 nicht nachgekommen. Zum Kurs vom 4. bis 8. Juli war er nicht im Feuerwehrlokal erschienen. Es sei weder eine Dispensation gewährt noch ein Gesuch um Verschiebung gutgeheissen worden, hält das Obergericht fest.
Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess einen Strafbefehl. Der Mann wehrte sich – und die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sprach ihn Ende März 2023 von Schuld und Strafe frei. Die Staatskasse solle die Verfahrenskosten bezahlen.
Doch die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch nicht und legte beim Obergericht Berufung ein. Der Mann habe gewusst, dass eine Einrückungspflicht so lange bestehe, als das Aufgebot nicht durch eine entsprechende Verfügung aufgehoben worden sei.
Arztzeugnis per Mail reicht nicht
Einen Tag vor dem Zivilschutz schickte der Beschuldigte zwar eine ärztliche Bestätigung, wonach er aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sei, den Zivilschutz anzutreten. Eine Dispensation für den Wiederholungskurs wurde allerdings nicht ausgesprochen, wie es in den Erwägungen des Obergerichts heisst.
In der Zwischenzeit wurde der Mann aus medizinischen Gründen für komplett militär- und zivilschutzdienstuntauglich erklärt. (Urteil SST.2023.161 vom 7.12.2023)
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit
Bei bestem Wetter haben in Zürich Hunderttausende mit grosser Ausgelassenheit eine der grössten Techno-Partys der Welt gefeiert. Ab dem frühen Samstagnachmittag zogen bei der Street Parade 28 Love Mobiles durch Schweizer die Banken-Metropole.
Bei der Ukraine-Friedenskonferenz in der Schweiz haben 83 Länder und Organisationen am Sonntag die gemeinsame Abschlusserklärung unterstützt. Österreich ist unter den zustimmenden Staaten, auch Deutschland und die USA.
Rund 100 pro-palästinensiche Studentinnen und Studenten haben am Donnerstagabend die Eingangshalle eines Universitätsgebäudes in Lausanne besetzt. Die Unileitung nahm Gespräche mit ihnen auf und sah zunächst von einer Räumung ab.
02.05.2024
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit