Coronavirus – Baselland Abklärungsstation in Lausen BL wird geschlossen

SDA

24.4.2020 - 12:40

Ab dem 1. Mai werden im Baselbiet Personen mit einer möglichen Coronavirus-Infektion nur noch in der Abklärungsstation in Münchenstein BL getestet. Der Standort in Lausen wird geschlossen. Zudem wird ab dem 11. Mai das Besuchsverbot in den Baselbieter Altersheimen gelockert

Ab kommenden Montag beginne schweizweit – mit Ausnahme des Kantons Tessins – die schrittweise Lockerung der Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19, weshalb auch Kanton Baselland seine Strategie anpasse, teilte der Kantonale Krisenstab am Freitag mit.

So wird die Mitte März in Betrieb genommene Abklärungsstation in Lausen per 30. April geschlossen. Sie bleibe jedoch bis Ende Sommerferien in Bereitschaft, um eine Wiederaufnahme des Betriebs im Falle einer erneuten Zunahme der Corona-Fallzahlen zu gewährleisten, heisst es weiter in der Mitteilung. Die Abklärungsstation in Münchenstein bleibt weiterhin an sieben Tagen die Woche von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.

Ab dem 11. Mai 2020 wird zudem das Besuchsverbot in den Baselbieter Altersheimen gelockert. Demnach dürfen Bewohnerinnen und Bewohner ihre Angehörigen «unter klar geregelten Hygiene- und Schutzmassnahmen in eigens dafür erstellten Besuchsräumen oder Besuchsboxen» empfangen.

Dabei darf ein Bewohner nicht mehr als vier Besucher auf einmal empfangen. Zudem muss die Heimleitung die Besuchenden erfassen, um bei einer allfälligen Coronavirus-Infektion die Ansteckungskette zurückverfolgen zu können. In den Baselbieter Spitälern gilt hingegen weiterhin ein Besuchsverbot.

Kantonaler Krisenstab zieht sich zurück

Wie der Kantonale Krisenstab weiter festhält, ist die ambulante Versorgung an allen Standorten des Kantonsspitals Baselland und in den Privatspitälern ab Montag, 27. April vollständig gewährleistet. Die schrittweise Rückkehr zum normalen stationären Angebot erfolge bis zum 11. Mai.

In dieser Zeitspanne würden auch die Operationskapazitäten hochgefahren. So sei es am Covid-19-Referenzspital Bruderholz ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich, Patienten ohne Coronavirus zu operieren.

Zahnärzte und Physiotherapeutinnen, die ihre Praxis ab Montag wieder öffnen, müssen gemäss Mitteilung vor der Öffnung ein Hygienekonzept erarbeiten. Die Umsetzung der Schutzkonzepte kann gemäss Mitteilung vom Amt für Gesundheit kontrolliert werden. Hingegen brauche es für die Konzepte keine formelle Bewilligung vom Kanton und Bund. Auch Unternehmen müssten Schutzkonzepte erstellen, um ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können, heisst es weiter.

Der Kantonale Krisenstab übergebe die operative Verantwortung zudem schrittweise wieder an die einzelnen Direktionen, heisst es weiter in der Mitteilung.

Zurück zur Startseite