Kantonale Abstimmungen Abstimmung über Spitalfusion in beiden Basel im Februar

SDA

23.10.2018 - 15:08

Über die Staatsverträge zur Fusion der öffentlichen Spitäler beider Basel und zur gemeinsamen Planung der Gesundheitsversorgung entscheiden die Stimmberechtigen am 10. Februar 2019. Die Regierungen haben am Dienstag den Abstimmungstermin festgelegt.

Der Grosse Rat und der Landrat hatten den Staatsverträgen im September zugestimmt und diese dem obligatorischen Referendum unterstellt. Das Universitätsspitals Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) sollen zum Universitätsspital Nordwest (USNW) fusioniert werden.

Der zweite Staatsvertrag regelt, dass die Gesundheitsversorgung künftig gemeinsam geplant werden soll. Ziele der gemeinsamen Gesundheitsversorgung und der Spitalgruppe sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Drei weitere Vorlagen im Baselbiet

Im Kanton Basel-Landschaft wird zudem über das entsprechende Spitalbeteiligungsgesetz abgestimmt. Dieses hatte im Landrat das nötige Vierfünftelmehr für Gesetzeserlasse ohne Volksabstimmung nicht erreicht.

An die Urne kommt im Baselbiet am 10. Februar zudem das neue Mehrwertabgaben-Gesetz. Damit setzt der Kanton Bundesvorgaben um. Eingeführt werden soll eine Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen. Die Abgabe soll auf 20 Prozent des Bodenmehrwerts festgelegt werden und dann eingefordert werden, wenn sie 50'000 Franken übersteigt. Vom Ertrag sollen Standortgemeinden 25 Prozent erhalten.

Ferner entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten über den Ausgleich von Sozialhilfekosten unter den Gemeinden. An die Urne kommt die von elf Gemeinden eingereichte Ausgleichsinitiative sowie der vom Landrat verabschiedete Gegenvorschlag. Damit sollen die Belastung durch Sozialhilfekosten im Kanton neu verteilt werden.

Die Initiative schlägt einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor - die restlichen 30 Prozent gehen zu Lasten der Wohnsitzgemeinde. Der Gegenvorschlag will für stark belastete Gemeinden Solidaritätsbeiträge, die sich nach der Sozialhilfequote richten. Die Finanzierung erfolgt über alle Gemeinden je nach Einwohnerzahl.

Im Basel-Stadt sind neben den Staatsverträgen zur Gesundheitsregion noch keine weiteren kantonalen Abstimmungsvorlagen bekannt. Auf eidgenössischer Ebene wird über die Zersiedelungsinitiative abgestimmt.

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