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Justiz Anklage wegen fahrlässiger Tötung an der Fasnacht in Liesberg BL
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat wegen fahrlässiger Tötung beim Strafgericht Anklage gegen einen 43-jährigen Mann erhoben. Der Beschuldigte soll mit seinen Handlungen für den tödlichen Unfall eines Fasnächtlers am 3. März 2019 in Liesberg BL mitverantwortlich sein.
Der Beschuldigte war massgeblich an den für den Unfall ursächlichen Handlungen beteiligt gewesen, teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Grund für den tödlichen Sturz war gemäss Mitteilung die Verwendung eines ungeeigneten Seils, welches das Unfallopfer hätte tragen sollen, sowie ein nicht ausreichender Knoten in diesem Seil.
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das Datum der Verhandlung am Baselbieter Strafgericht ist noch unklar.
Beim Fasnachtsumzug in Liesberg war es am 3. März 2019 zu einem tödlichen Unfall gekommen. Ein 40-jähriger Fasnächtler stürzte von einem der Fasnachtswagen aus einer Höhe von drei bis vier Metern auf die Strasse. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Trotz sofortiger Reanimation verstarb er noch auf der Unfallstelle.
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