Der fast 40-jährige Vertrag für die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage (ARA) der beiden Basel und der chemisch-pharmazeutischen Industrie soll aktualisiert werden. Weil die Industrie viel weniger Klärschlamm liefert, soll sie 2,23 Millionen Franken im Jahr weniger bezahlen.
1979 hatten Basel-Stadt, Baselland sowie die Firmen Ciba-Geigy und F. Hoffmann-La Roche & Co. den Vertrag unterzeichnet, auf dessen Basis die ARA 1982 den Betrieb aufnahm, mit einem Chemie- und einem kommunalen Teil. Die Kosten für die gemeinsame Klärschlammbehandlung waren hälftig auf die Kantone und die Industrie aufgeteilt worden.
Zwar war schon damals der Abwassermengen-Anteil der Industrie auf nur einen Drittel geschätzt worden. Weil jedoch der Klärschlamm des Chemie-Teils schlechter entwässerbar und schwefelhaltiger war als jener aus dem kommunalen ARA-Teil, setzte man die Schlammkosten bei der Hälfte an.
Zehntel statt Hälfte
Inzwischen hat sich der Heizwert des Industrie-Klärschlamms jenem - kaum veränderten - der kommunalen ARA weitgehend angenähert. Grund sind veränderte Produktionsprozesse und Produktionsverlagerungen. So liegt die Trockensubstanz des Klärschlamms aus dem Chemie-Teil heute bei 1200 Tonnen im Jahr, beim kommunalen Teil bei 12'600 Tonnen.
Die Kantone kommen so gemäss Ratschlag der Basler Regierung auf "heizwertkorrigierte Schlammanteile von 91 Prozent". Daher wurde beschlossen, dass der Verwaltungsrat der ARA-Betreiberin, der Pro Rheno AG, den Klärschlamm-Kostenschlüssel künftig jährlich justiert. Ein Nachtrag zum alten ARA-Vertrag schreibt das Verursacherprinzip statt der bisherigen hälftigen Klärschlammkosten-Teilung fest.
Konkret wird auf der Basis des Pro-Rheno-Budgets 2018 die angeschlossene Industrie insgesamt um 2,23 Millionen Franken jährlich entlastet. Für Basel-Stadt bedeutet dies im Gegenzug Mehrkosten von 1,8 Millionen, für Baselland solche von 430'000 Franken im Jahr.
Basler Trinkwasser nicht teurer
Bei diesen Gesamtkosten - der Summe von Betriebs- und Investitionskosten - bleiben die Proportionen zwischen den beiden Kantonen unverändert. Betriebskosten machen gut drei Viertel aus; sie werden zwischen Stadt- und Landkanton nach Trinkwasserverbrauch jährlich festgelegt. Für Investitionskosten gilt ein fixer Schlüssel.
Aus praktischen Gründen - angesichts des weit verzweigten Leitungsnetzes - messen die beiden Kantone zur Kostenverteilung nicht das Abwasservolumen real, sondern ziehen dazu die jeweilige Trinkwassermenge heran. Die Relation Trink- zu Abwasser sei in Stadt und Land etwa gleich, hiess es am Montag bei der Pro Rheno.
Die Abwasserreinigungsgebühr beträgt im Stadtkanton derzeit 1,30 Franken pro Kubikmeter bezogenes Trinkwasser. Die 1,8 Millionen Mehrkosten mit dem neuen Klärschlamm-Kostenschlüssel würden den Kubikmeter umgerechnet um 5,4 Prozent verteuern. Da die Mehrkosten jedoch "aus dem gegenwärtigen Gebührenaufkommen gedeckt werden" könnten, muss die Gebühr laut Ratschlag nicht erhöht werden.
Im Landkanton hingegen werden die Mehrkosten auf die Wassergebühr draufgeschlagen. Letztere betrug 2016 netto 1,15 Franken pro Kubikmeter Schmutzwasser. Die Erhöhung wird gemäss der Landratsvorlage der Baselbieter Regierung auf zwei Rappen pro Kubikmeter respektive 1,7 Prozent beziffert.
Grenzüberschreitend
Der ARA-Vertrag wird überdies in Formalien aktualisiert. So wird die später dazu gestossene Elsässer Gemeinde Neuwiller mit den Baselbieter Gemeinden als Nutzerin gelistet - sie fällt mengen- und frankenmässig nicht ins Gewicht. Und die Industriepartner, wo es zu einigen Veränderungen kam, werden künftig nur noch gebündelt genannt.
Die beiden Regierungen haben den Vertragsanhang am 20. März als partnerschaftliches Geschäft abgesegnet; nun kommt er vor die Parlamente. In Kraft gesetzt werden soll er rückwirkend per Jahresbeginn 2018 - sofern der Grosse Rat und der Landrat einverstanden sind und ein Referendum ausbleibt respektive zustimmend ausfällt.
Die Rückwirkung wird im baselstädtischen Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) mit einem Entgegenkommen an die Industrie erklärt, die schon lange zu viel zahle. Die Partner hätten sich vor drei Jahren geeinigt, doch die Vorlage habe sich verzögert, vor allem wegen der Planung für den bevorstehenden teuren ARA-Ausbau.
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